Seminare
„Wassergefährdende Stoffe und Gefahrstoffe“
Seminar für betrieblich Verantwortliche (bV) in Fachbetrieben nach WHG
Seminar findet online statt!
Gemäß § 63 AwSV haben die WHG-Fachbetriebe sicherzustellen, dass die betrieblich Verantwortlichen mindestens alle zwei Jahre an einer einschlägigen Schulung teilgenommen haben. Das hier angebotene Seminar stellt eine derartige Schulung dar.
Seminarinhalte:
▪ Was hat sich getan auf dem Gebiet der rechtlichen Regelungen und technischen Regeln im Zusammenhang mit dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen?
▪ Gesetzliche Grundlagen zur Beurteilung von wassergefährdenden Stoffen und Gefahrstoffen (REACH-VO, Chemikaliengesetz, Wasserhaushaltsgesetz),
▪ Ermittlung und Einstufung wassergefährdender Stoffe,
▪ Gefährlichkeitsmerkmale nach GefahrstoffVO,
▪ Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach GHS-VO (Gefahrensymbole, H- und P‑Kriterien),
▪ Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in anderen Rechtsbereichen (Abfallrecht, Transportrecht, Gesundheits- und Arbeitsschutzrecht),
▪ Informationsgewinnung über Gefahrstoffe (Sicherheitsdatenblätter, Datenbanken),
▪ Aufbau und Führung eines Gefahrstoffkatasters,
▪ Gefährdungsbeurteilung und Substitutionsprüfung von wassergefährdenden Stoffen und Gefahrstoffen,
▪ Lagerung von wassergefährdende Stoffen und Gefahrstoffen im Betrieb und auf der Baustelle,
▪ Beförderung von wassergefährdende Stoffen und Gefahrstoffen zur und von der Baustelle,
▪ Ladungssicherung beim Transport von wassergefährdende Stoffen und Gefahrstoffen zur und von der Baustelle,
▪ Gewässerschutzrelevante Aspekte in den Technischen Regeln TRGS, TRBS TRBA.
Teilnehmerkreis: Betrieblich Verantwortliche und technisches Führungs- und Funktionspersonal in Fachbetrieben der Technischen Gebäudeausrüstung
Referent: Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr,
(Technischer Leiter der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger)
Teilnehmergebühr: 357,- EUR Mitglied / 408,- Nichtmitglied – zzgl. MwSt.
Veranstaltungstermin: 18. Mai 2022
9.00 Uhr bis ca. 16.30 Uhr
Online-Seminar
„Technische Regeln wassergefährdende Stoffe (TRwS) in der betrieblichen Praxis“
für betrieblich Verantwortliche (bV) in Fachbetrieben nach WHG
Gemäß § 63 AwSV haben die WHG-Fachbetriebe sicherzustellen, dass die betrieblich Verantwortlichen (bV) mindestens alle zwei Jahre an einer einschlägigen Schulung teilgenommen haben. Das hier angebotene Seminar stellt eine derartige Schulung dar.
Seminarinhalt:
‑Einführung in die wichtigsten Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes
‑Grundzüge des adäquaten Sicherheitskonzepts für den bestimmungs- und nicht bestimmungsgemäßen Betrieb
‑Struktur und Kernpunkte der Anlagenverordnung (AwSV)
‑Einführung in die technischen Regeln gemäß § 15 AwSV (TRwS, Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, BauPAVO, Gütezeichen sowie ‑DIN- und EN-Normen mit Gewässerschutzbezug)
‑TRwS 779 — Allgemeine Technische Regeln
‑TRwS 780 Teil 1 und Teil 2 – oberirdische Rohrleitungen
‑TRwS 786 – Ausführung von Dichtflächen
‑TRwS 791 Teil 1 und Teil 2 – Heizölverbraucheranlagen
Teilnehmerkreis: Betrieblich Verantwortliche und technisches Führungs- und Funktionspersonal in Fachbetrieben der Technischen Gebäudeausrüstung
Referent: Dr.-Ing. Wilhelm Beckermann, Bochum
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Tankanlagen und Mineralölunfälle,
Anerkannter Sachverständiger nach AwSV der SwS,
Obmann Güteausschuss GT, Fachreferent des BBS
Teilnehmergebühr: 357,00 € zzgl. MwSt. pro Person
408,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder
Veranstaltungstermin: 31. Mai 2022
10.00 Uhr bis ca. 16.30 Uhr
Online-Seminar
„Gefahrstoffe und Abfall Beförderung im Rahmen der gewerblichen Tätigkeiten“
Seminar für betrieblich Verantwortliche (bV) in Fachbetrieben nach WHG
Gemäß § 63 AwSV haben die WHG-Fachbetriebe sicherzustellen, dass die betrieblich Verantwortlichen mindestens alle zwei Jahre an einer einschlägigen Schulung teilgenommen haben. Das hier angebotene Seminar stellt eine derartige Schulung dar.
Seminarinhalte:
‑Grundlagen Gefahrstoffrechts (REACH-VO, GefahrstoffVO, GHS-VO etc.),
‑Informationsgewinnung über Gefahrstoffe (Sicherheitsdatenblätter, Datenbanken),
‑Gefährlichkeitsmerkmale nach GefahrstoffVO,
‑Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach GHS-VO (Gefahrensymbole, H- und P‑Kriterien),
‑Gefährdungsbeurteilung und Substitutionsprüfung von Gefahrstoffen, (Leitfaden „Gefährdungsbewertung und Substitution“),
‑Aufbau und Führung eines Gefahrstoffkatasters,
‑Grundlagen des Abfallrechts (Kreislaufwirtschaftsgesetz, NachweisVO, AbfallverzeichnisVO etc.),
‑Pflichten des Abfallerzeugers
‑Nachweispflichten (Entsorgungsnachweis/Sammelentsorgungsnachweis/elektronisches Nachweisverfahren),
‑Konsequenzen aus der GewerbeabfallVO,
‑Grundlagen des Verkehrsrechts (Beförderung von Gefahrstoffen zur und Abfall von der Baustelle),
‑Inhalt von Beförderungspapieren,
‑1.000-Punkte-Regelung,
‑Praktisches Beispiel eines Schadensfalls.
Teilnehmerkreis: Betrieblich Verantwortliche und technisches Führungs- und Funktions-personal in Fachbetrieben der Technischen Gebäudeausrüstung
Referent: Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr,
(Technischer Leiter der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger)
Teilnehmergebühr: 357,- EUR Mitglied / 408,- Nichtmitglied – zzgl. MwSt.
Veranstaltungstermin: 28. Juni 2022
08.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für wassergefährdende Stoffe, Arbeitsmittel, Arbeitsprozesse und Anlagen
Seminar findet online statt!
Online Seminar für betrieblich Verantwortliche (bV) in Fachbetrieben nach WHG
Gemäß § 63 AwSV haben die WHG-Fachbetriebe sicherzustellen, dass die betrieblich Verantwortlichen mindestens alle zwei Jahre an einer einschlägigen Schulung teilgenommen haben. Das hier angebotene Seminar stellt eine derartige Schulung dar.
Seminarinhalt:
▪ Grundzüge des Gesundheits- und Arbeitsschutzes für die betriebliche Praxis,
▪ Kernpunkte des gesetzlichen Regelwerks (Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Produktsicherheitsgesetz, Chemikaliengesetz) sowie des untergesetzlichen Regelwerks (ArbeitsstättenVO, BetriebssicherheitsVO, ProduktsicherheitsVO, GefahrstoffVO),
▪ Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes,
▪ Aufgaben von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsfachkräften,
▪ Pflichten bei der Zusammenarbeit verschiedener Firmen,
▪ Kernpunkte der relevanten technischen Regeln (TRGS, TRBS),
▪ Grundsätze für die Entwicklung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen,
▪ Beispiel für die Organisation der Überprüfung der Arbeitsmittel gemäß § 3 BetriebssicherheitsVO im Unternehmen,
▪ Beispiel für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für wassergefährdende Stoffe und Gefahrstoffe,
▪ Beispiel für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsmittel,
▪ Beispiel für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsprozesse,
▪ Beispiel für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Anlagen.
Teilnehmerkreis:
Betrieblich Verantwortliche und technisches Führungs- und Funktionspersonal in Fachbetrieben der Technischen Gebäudeausrüstung
Referent:
Dipl.-Geophys. Andreas Henning
Energie- und Umweltberatung, Berlin
Teilnehmergebühr:
357,00 € zzgl. MwSt. pro Person
408,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder
Grundseminar für Fachbetriebe nach WHG mit schriftlicher Sachkundeprüfung
Seminar findet online statt!
Entsprechend der geltenden Rechtslage dürfen grundsätzlich nur Fachbetriebe bestimmte Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ausführen.
Fachbetrieb im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist, wer über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungsgegenstände sowie über sachkundiges Personal verfügt und durch Sachverständige regelmäßig überwacht wird. In jedem Fachbetrieb ist mindestens eine betrieblich verantwortliche Person zu bestellen (betrieblich Verantwortlicher). Sie hat auf Grund ihrer fachlichen Eignung dafür zu sorgen, dass die ordnungsgemäße technische Ausführung aller Arbeiten sichergestellt und die Einhaltung aller gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen im Unternehmen bzw. in der Betriebsstätte sowie beim Kunden gewährleistet wird.
Zur Vorbereitung auf die schriftliche Sachkundeprüfung, die jede betrieblich verantwortliche Person einmal mit Erfolg ablegen muss, bietet die GTGA dieses Grundseminar an, in dem die erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Die schriftliche Sachkundeprüfung schließt das Seminar ab.
Seminarziel:
Einführung in die wichtigsten Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und weiterer einschlägiger Rechtsvorschriften; Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse für betrieblich Verantwortliche in Fachbetrieben nach WHG
Teilnehmerkreis:
Betrieblich Verantwortliche und technisches Führungs- und Funktionspersonal in Fachbetrieben der Technischen Gebäudeausrüstung
Referent:
Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr,
(Technischer Leiter der GTGA e. V. + AwSV-Sachverständiger)
Teilnehmergebühr:
357,00 € (Sachkundeprüfung: 76,50 €) zzgl. MwSt. pro Person
408,00 € (Sachkundeprüfung: 117,30 €) zzgl. MwSt. pro Person für Nichtmitglieder
Die neue AwSV in der Praxis
Seminar findet online statt!
§ 63 AwSV haben die WHG-Fachbetriebe sicherzustellen, dass die betrieblich Verantwortlichen mindestens alle zwei Jahre an einer einschlägigen Schulung teilgenommen haben. Das hier angebotene Seminar stellt eine derartige Schulung dar und führt Sie in die neue AwSV, die seit dem 1. August 2017 in Kraft ist, ein.
Seminarinhalte:
• Grundlagen des Umweltschutzes (u.a. Schutzziele, Vorsorgeprinzip, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Regeln und Stand der Technik),
• Einführung in die wichtigsten Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes zum anlagen- und anwendungsbezogenen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
• Grundzüge des adäquaten Sicherheitskonzepts für den bestimmungs- und nicht bestimmungsgemäßen Betrieb,
• Struktur und Kernpunkte der Anlagenverordnung (AwSV),
• Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und Gemischen,
• Technische und organisatorische Anforderungen an Anlagen,
• Anforderungen an Rückhalteeinrichtungen,
• Gefährdungsstufen und ihre Konsequenzen,
• Einführung in wasserrelevante technische Regeln, insbesondere in die TRwS, TRBS und TRGS sowie in die Technischen Baubestimmungen,
• Grundzüge der TRwS 779,
• Betreiberpflichten,
• Fachbetriebspflichten,
• Bewertung und Klassifizierung von Stoffen in den verschiedenen Rechtsbereichen,
• Aufgaben des betrieblich Verantwortlichen (bV),
• Einführung in weitere Rechtsbereiche, die unmittelbar Schnittstellen zum anlagenbezogenen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen haben wie Baurecht, Gefahrstoffrecht, Abfallrecht, Transportrecht, Arbeitsschutzrecht, Strafrecht und Haftungsrecht.
Teilnehmerkreis:
Betrieblich Verantwortliche und technisches Führungs- und Funktionspersonal in Fachbetrieben der Technischen Gebäudeausrüstung
Referent:
Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr,
(Technischer Leiter der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger)
Teilnehmergebühr:
357,00 € zzgl. MwSt. pro Person
408,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder
Anmeldung
Für eine Anmeldung zu den Seminaren können Sie das Anmeldeformular (Button) herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und es per Mail, Fax oder Post zurückschicken.
Hinweise für die Teilnahme
Das Seminar wird veranstaltet von der Güte- und Überwachungsgemeinschaft Technische Gebäudeausrüstung e. V., Hinter Hoben 149, 53129 Bonn: Telefon 02 28/21 46 26.
- Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihe ihres Eingangs angenommen. Alle Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor Beginn des Seminars eine Anmeldebestätigung mit Rechnung sowie alle nötigen Informationen und Hinweise.
- Das Seminar ist eintägig; es beginnt um 09.00 Uhr und dauert bis ca. 17.00 Uhr. In der Teilnehmergebühr eingeschlossen sind ausführliche Seminarunterlagen.
- Ein Rücktritt von der Anmeldung ist nur bis zwei Wochen vor Seminarbeginn möglich. Danach besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr. Ersatzteilnehmer sind vor Seminarbeginn zu benennen.
- Der Veranstalter behält sich vor, vorgesehene Seminartermine und ‑orte zu ändern und anberaumte Seminare aus wichtigen Gründen abzusagen. Fällt ein Seminar aus, wird die Teilnehmergebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
- Für Schäden an Personen oder Sachen im Zusammenhang mit dem Besuch der Seminare wird seitens des Veranstalters nicht gehaftet.
- Gerichtsstand für beide Teile ist Bonn, soweit nicht zwingend gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.