Herzlich willkommen!
Die GTGA e. V. ist eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft, die Unternehmen der technischen Gebäudeausrüstung zu Fachbetrieben nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zertifiziert und die Einhaltung der qualitativen Standards überwacht.
Wegweiser zur Erlangung des Zertifikates „Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz“
I. Beantragung der Mitgliedschaft
In dem Antrag ist zu definieren, welche AwSV-relevanten Anlagen und Tätigkeiten von der Betriebsstätte wahrgenommen werden.
II. Bestellung eines „betrieblich Verantwortlichen (bV)”
Der GTGA sind folgende Nachweise vorzulegen:
• einschlägige fachliche Qualifikation,
• mindestens 2‑jährigen Berufserfahrung,
• Teilnahme an einem WHG-Grundseminar nebst bestandener Sachkundeprüfung,
• Bestellung zum „betrieblich Verantwortlichen (bV)“ nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit Erteilung der aufgabenbezogenen Weisungsbefugnis.
III. Prüfung durch einen Fachprüfer der GTGA grundsätzlich „vor Ort“
IV. Übersendung des Prüfprotokolls durch den Fachprüfer an die technische Leitung
V. Prüfung ohne Beanstandungen =>Ausstellung des Zertifikates (Gültigkeit 2 Jahre)
VI. Folgende Voraussetzungen sind zur Erlangung des Zertifikats zu erfüllen:
• Nachweis des absolvierten Grundseminars nebst bestandener Sachkundeprüfung,
• Fortbildungsnachweis des „bV“ (alle 2 Jahre),
• Ordnungsgemäße Bestellung des „bV“,
• Nachweis umfassender Information des „bV“ über alle fachbetriebsrelevanten Projekte der Betriebsstätte,
für die die Mitgliedschaft beantragt wird,
• Vollständig und korrekt geführtes Betriebsbuch.
Bei Nichterfüllung einer der vorgenannten Voraussetzungen wird eine Auflage erteilt. Die Zertifizierung erfolgt nach Auflagenerfüllung.
VIl. Rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikates nächste Regelprüfung einplanen
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Bei Fragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0228 214628 oder per Mail an die Info@gtga.de.