Im Mitgliederbereich finden Sie Vorlagen für das Betriebsbuch,
Rundschreiben, rechtliche Entwicklungen und Leitfäden.
Die „bV-Expertenrunde der GTGA“ findet quartalsweise im Onlineformat statt:
jeweils am 1. Mittwoch im letzten Monat eines Quartals von 13.00 bis gegen 15.00 Uhr
nächster Termin: 04.12.2024.
Den Zugangslink erhalten Sie von der Geschäftsstelle: info@gtga.de
Willkommen bei der GTGA e.V.!
Die Güte- und Überwachungsgemeinschaft Technische Gebäudeausrüstung e.V. (GTGA) ist ein eingetragener Verein mit dem Vereinszweck der Qualitätssicherung von Leistungen zur Planung, Errichtung, Instandhaltung, zum Betrieb und zum Stilllegen von gebäudetechnischen Anlagen, insbesondere im Hinblick auf Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Solche Leistungen dürfen nur durch zertifizierte Fachbetriebe ausgeführt werden, wobei die Zertifizierung ausschließlich durch anerkannte Sachverständigenorganisationen oder anerkannte Güte- und Überwachungsgemeinschaften erfolgen darf.
Die GTGA wurde bereits 1987 aus dem Bundesverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) heraus gegründet und verleiht seitdem bundesweit die Fachbetriebsqualifikation nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und überwacht die Einhaltung der qualitativen Standards.
Die GTGA war zunächst durch das Deutsche Institut für Bautechnik legitimiert. Seit Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) am 01.08.2017, ist die GTGA gemäß § 57 AwSV durch Bescheid vom Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) als Güte- und Überwachungsgemeinschaft anerkannt.
Mitglied der GTGA kann insbesondere jedes Unternehmen werden, das im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung Anlagen oder Komponenten herstellt, einbaut, instand hält, bedient, betreibt oder stilllegt und sich schriftlich verpflichtet, die Vorschriften des jeweiligen Zertifizierungs- bzw. Überwachungsverfahrens der GTGA sowie diese Satzung einzuhalten.