Wir über uns
Die Güte- und Überwachungsgemeinschaft Technische Gebäudeausrüstung e.V. (GTGA) ist ein eingetragener Verein mit dem Vereinszweck der Qualitätssicherung von Leistungen zur Planung, Errichtung, Instandhaltung, zum Betrieb und zum Stilllegen von gebäudetechnischen Anlagen, insbesondere im Hinblick auf Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Solche Leistungen dürfen nur durch zertifizierte Fachbetriebe ausgeführt werden, wobei die Zertifizierung ausschließlich durch anerkannte Sachverständigenorganisationen oder anerkannte Güte- und Überwachungsgemeinschaften erfolgen darf.
Die GTGA wurde bereits 1987 aus dem Bundesverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) heraus gegründet und verleiht seitdem bundesweit die Fachbetriebsqualifikation nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und überwacht die Einhaltung der qualitativen Standards.
Die GTGA war zunächst durch das Deutsche Institut für Bautechnik legitimiert. Seit Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) am 01.08.2017, wurde die GTGA gemäß § 57 AwSV durch Bescheid vom Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) als Güte- und Überwachungsgemeinschaft anerkannt.
Das LANUV wurde am 1. April 2025 offiziell in LANUK (Landesamt für Natur, Umwelt und Klima) umbenannt dessen Stabstelle auch weiterhin unverändert die Anerkennung der GTGA fortführt.
Mitglied der GTGA kann insbesondere jedes Unternehmen werden, das im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung Anlagen oder Komponenten herstellt, einbaut, instand hält, bedient, betreibt oder stilllegt und sich schriftlich verpflichtet, die Vorschriften des jeweiligen Zertifizierungs- bzw. Überwachungsverfahrens der GTGA sowie diese Satzung einzuhalten.
Organe des Vereins
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. In ihr sind sämtliche Mitglieder vertreten und können ihre Rede- und Stimmrechte wahrnehmen. Die Mitgliederversammlung wird mindestens alle zwei Jahre einberufen und beschließt über die in § 7 der Satzung aufgelisteten wesentlichen Vereinsangelegenheiten.
Der Vorstand
- Vorsitzender: Detlev Kapteina
- Stellv. Vorsitzender: Dipl.-Ing. Jürgen Schmidt
- Beisitzer: Frank Ernst
Die Geschäftsführung
- Rainer W. Klünder
Die Technische Leitung
- Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr, (Technischer Leiter, Fachprüfer)
- Dipl.-Ing. (FH) Lothar Sänger, (Stellv. Technischer Leiter, Fachprüfer)
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. In ihr sind sämtliche Mitglieder vertreten und können ihre Rede- und Stimmrechte wahrnehmen. Die Mitgliederversammlung wird mindestens alle zwei Jahre einberufen und beschließt über die in § 7 der Satzung aufgelisteten wesentlichen Vereinsangelegenheiten.
Der Vorstand
- Vorsitzender: Detlev Kapteina
- Stellvertretender Vorsitzender: Dipl.-Ing. Jürgen Schmidt
- Beisitzer: Frank Ernst
Der/die Geschäftsführer/in
- Rainer W. Klünder
Die Technische Leitung
- Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr, (Technischer Leiter, Fachprüfer)
- Dipl.-Ing. (FH) Lothar Sänger, (Stellv. Technischer Leiter, Fachprüfer)
Die Fachprüfer
Die Fachprüfer der GTGA sind für die Durchführung der Erst- bzw. Regel-prüfungen zuständig und stehen darüber hinaus für die Beantwortung von mit der Fachbetriebsqualifikation in Zusammenhang stehenden Fragen zur Verfügung:
- Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr
- Dipl.-Ing. (FH) Lothar Sänger
- Dipl.-Ing. (TU) Michael Fritzlar
- Dipl.-Ing. Karin Heller
- Dipl.-Ing. (FH) Peter Richter
- Rainer W. Klünder
- Dipl. Chem. Joachim Mund
- Thomas Köhler
Leistungsspektrum
Das Leistungsspektrum der GTGA umfasst im Wesentlichen:
- Bundesweite Durchführung von Erst- und Regelprüfungen zur Erlangung oder Fortführung des Fachbetriebszertifikates nach WHG
- Fristenüberwachung zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Zertifizierung
- Nachverfolgung der ggf. notwendig erteilten Auflagen und Überwachung der Auflagenerfüllung
- Angebot fachspezifischer Schulungen nebst Schulungsunterlagen:
- Grundlagenlehrgang mit Sachkundeprüfung
- Fortbildungsseminare mit wechselnden Themen
- Bereitstellung von Unterlagen für die fachbetriebsinterne Unterweisung der eingesetzten Fachkräfte
- Kompetente Unterstützung bei fachspezifischen Fragestellungen
- Quartalsweiser Austausch im Rahmen der bV-Expertenrunde

