Wir über uns

Die Güte- und Überwachungs­ge­mein­schaft Tech­nis­che Gebäudeaus­rüs­tung e.V. (GTGA) ist ein gemein­nütziger, einge­tra­gen­er Vere­in mit dem Vere­in­szweck der Qual­itätssicherung von Leis­tun­gen zur Pla­nung, Errich­tung, Instand­hal­tung, zum Betrieb und zum Stil­l­le­gen von gebäude­tech­nis­chen Anla­gen, ins­beson­dere im Hin­blick auf Anla­gen zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stoffen.
Solche Leis­tun­gen dür­fen nur durch zer­ti­fizierte Fach­be­triebe aus­ge­führt wer­den, wobei die Zer­ti­fizierung auss­chließlich durch anerkan­nte Sachver­ständigenor­gan­i­sa­tio­nen oder anerkan­nte Güte- und Überwachungs­ge­mein­schaften erfol­gen darf.

Die GTGA wurde bere­its 1987 aus dem Bun­desver­band Tech­nis­che Gebäudeaus­rüs­tung e.V. (BTGA) her­aus gegrün­det und ver­lei­ht seit­dem bun­desweit die Fach­be­trieb­squal­i­fika­tion nach dem Wasser­haushalts­ge­setz (WHG) und überwacht die Ein­hal­tung der qual­i­ta­tiv­en Standards.

Die GTGA war zunächst durch das Deutsche Insti­tut für Bautech­nik legit­imiert. Seit Inkraft­treten der Verord­nung über Anla­gen zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen (AwSV) am 01.08.2017, ist die GTGA gemäß § 57 AwSV durch Bescheid vom Lan­desamt für Umwelt und Ver­brauch­er­schutz (LANUV) als Güte- und Überwachungs­ge­mein­schaft anerkannt.

Mit­glied der GTGA kann ins­beson­dere jedes Unternehmen wer­den, das im Bere­ich der Tech­nis­chen Gebäudeaus­rüs­tung Anla­gen oder Kom­po­nen­ten her­stellt, ein­baut, instand hält, bedi­ent, betreibt oder stil­l­legt und sich schriftlich verpflichtet, die Vorschriften des jew­eili­gen Zer­ti­fizierungs- bzw. Überwachungsver­fahrens der GTGA sowie diese Satzung einzuhalten.

Organe des Vereins

Die Mit­gliederver­samm­lung

Die Mit­gliederver­samm­lung ist das ober­ste Vere­in­sor­gan. In ihr sind sämtliche Mit­glieder vertreten und kön­nen ihre Rede- und Stimm­rechte wahrnehmen. Die Mit­gliederver­samm­lung wird min­destens alle zwei Jahre ein­berufen und beschließt über die in § 7 der Satzung aufge­lis­teten wesentlichen Vereinsangelegenheiten.

Der Vor­stand

  • Vor­sitzen­der: Detlev Kapteina
  • Stel­lvertre­tender Vor­sitzen­der: Dipl.-Ing. Jür­gen Schmidt
  • Beisitzer: Frank Ernst

Der/die Geschäftsführer/in

  • Brit­ta Brass, Syndikusrechtsanwältin

Die Tech­nis­che Leitung

  • Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr, (Tech­nis­ch­er Leit­er, Fachprüfer)
  • Dipl.-Ing. (FH) Lothar Sänger, (Stel­lv. Tech­nis­ch­er Leit­er, Fachprüfer)

Die Fachprüfer

Die Fach­prüfer der GTGA sind für die Durch­führung der Erst- bzw. Regel-prü­fun­gen zuständig und ste­hen darüber hin­aus für die Beant­wor­tung von mit der Fach­be­trieb­squal­i­fika­tion in Zusam­men­hang ste­hen­den Fra­gen zur Verfügung:

  • Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr, (Tech­nis­ch­er Leit­er, Fachprüfer)
  • Dipl.-Ing. (FH) Lothar Sänger, (Stel­lv. Tech­nis­ch­er Leit­er, Fachprüfer)
  • Dipl.-Ing. (TU) Michael Frit­zlar, (Fach­prüfer)
  • Dipl.-Ing. Karin Heller, (Fach­prüferin)
  • Dipl.-Ing. (FH) Peter Richter, (Fach­prüfer)
  • Rain­er W. Klün­der, (Fach­prüfer)
  • Dipl. Chem. Joachim Mund (Fach­prüfer)

Leistungsspektrum

Das Leis­tungsspek­trum der GTGA umfasst u.a.:

  • Bun­desweite Durch­führung von Erst- und Regel­prü­fun­gen zur Erlan­gung oder Fort­führung des Fach­be­trieb­sz­er­ti­fikates nach WHG
  • Fris­tenüberwachung zur Gewährleis­tung ein­er lück­en­losen Zertifizierung
  • Ggf. Überwachung der Auflagenerfüllung
  • Ange­bot fach­spez­i­fis­ch­er Schu­lun­gen neb­st Schulungsunterlagen: 
    • Grund­la­gen­lehrgang mit Sachkundeprüfung
    • Fort­bil­dungssem­inare mit wech­sel­nden Themen
  • Bere­it­stel­lung von Unter­la­gen für interne Schulungsveranstaltungen
  • Kom­pe­tente Unter­stützung bei fach­spez­i­fis­chen Fragestellungen