Seminare der GTGA

GTGA-Sem­i­nare 2024

Neues Sem­i­nar!

Käl­temit­tel in kli­mat­e­ch­nis­chen Anla­gen und Gewässerschutz“

im Herb­st 2024 — weit­ere Infos zum Inhalt und der Ter­min folgen.

 

15. Mai 2024 (Online)
Gefahrstoff­man­age­ment (Wasserge­fährdende Stoffe, Gefahrstoffe, Abfall) in der betrieblichen Praxis
Ref­er­ent: Pro­fes­sor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr
Tech­nis­ch­er Leit­er der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger

5. Juni 2024 (Hybrid /Bonn Präsen­zver­anstal­tung ab 5 Teilnehmer)) 
WHG-Grund­sem­i­nar gemäß AwSV mit schriftlich­er Sachkundeprüfung
ohne Sachkun­de­prü­fung dient das Sem­i­nar auch zum Nach­weis der nach § 63 Abs. 1 AwSV notwendi­gen Fort­bil­dung inner­halb von 2 Jahren für die Fort­bil­dung des bV
Ref­er­ent: Pro­fes­sor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr
Tech­nis­ch­er Leit­er der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger

25. Juni 2024 (Online)
Fach­be­trieb­spflichtige Tätigkeiten bei Erdwärmeanlagen

erricht­en, instand hal­ten, instand set­zen, stilllegen
Ref­er­ent: Dipl.-Ing. Andreas Dreier
AwSV-Sachver­ständi­ger der Sachverständigenorganisation
für Anla­gen zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen (SwS)

26. Sep­tem­ber 2024 (Online)
Gefahrstoffe und Abfall – Beförderung im Rah­men der geset­zlichen Tätigkeiten
Ref­er­ent: Pro­fes­sor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr
Tech­nis­ch­er Leit­er der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger

16. Okto­ber 2024 (Hybrid / Bonn Präsen­zver­anstal­tung ab 5 Teilnehmer )
WHG-Grund­sem­i­nar gemäß AwSV mit schriftlich­er Sachkundeprüfung
ohne Sachkun­de­prü­fung dient das Sem­i­nar auch zum Nach­weis der nach § 63 Abs. 1 AwSV notwendi­gen Fort­bil­dung inner­halb von 2 Jahren für die Fort­bil­dung des bV
Ref­er­ent: Pro­fes­sor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr
Tech­nis­ch­er Leit­er der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger

5. Novem­ber 2024 (Online)
Tech­nis­che Regeln wasserge­fährdende Stoffe (TRwS) in der betrieblichen Praxis
Ref­er­ent: Dr.-Ing. Wil­helm Beck­er­mann, Bochum
Öffentlich bestell­ter und verei­digter Sachver­ständi­ger für Tankan­la­gen und Mineralölunfälle,
Anerkan­nter Sachver­ständi­ger nach AwSV der SwS, Obmann Güteauss­chuss GT, Fachref­er­ent des BBS

Sem­i­narge­bühren 2024

Gebühren Mit­glied

Präsenz

Nicht­mit­glied

Präsenz

Online

Mit­glied

Online

Nicht­mit­glied

Grundseminar/ Fort­bil­dung 410,00 EUR 463,00 EUR 373,00 EUR 426,00 EUR
Sachkun­de­prü­fung 81,00 EUR 124,00 EUR 81,00 EUR 124,00 EUR

 

21. Feb­ru­ar, 5. Juni und 16. Okto­ber 2024 (Hybrid — Online/Bonn)

WHG-Grund­sem­i­nar gemäß AwSV mit schriftlich­er Sachkundeprüfung

Aus­bil­dung zum betrieblich Ver­ant­wortlichen (bV)
in Fach­be­trieben nach WHG und § 62 AwSV für fach­be­trieb­spflichtige Tätigkeiten
beim Umgang mit wasserge­fährden­den Stoffen
Ohne Sachkun­de­prü­fung dient das Sem­i­nar auch zum Nach­weis der nach § 63 Abs. 1 AwSV notwendi­gen Fort­bil­dung inner­halb von 2 Jahren des bV.

Ziel des Seminars
Entsprechend der gel­tenden Recht­slage dür­fen grund­sät­zlich nur Fach­be­triebe bes­timmte Tätigkeit­en an Anla­gen zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen ausführen.

Fach­be­trieb im Sinne des Wasser­haushalts­ge­set­zes (WHG) ist, wer über die erforder­lichen Geräte und Aus­rüs­tungs­ge­gen­stände sowie über sachkundi­ges Per­son­al ver­fügt und durch Sachver­ständi­ge regelmäßig überwacht wird. In jedem Fach­be­trieb ist min­destens eine betrieblich ver­ant­wortliche Per­son zu bestellen (betrieblich Ver­ant­wortlich­er (bV)) zu bestellen. Sie hat auf Grund ihrer fach­lichen Eig­nung dafür zu sor­gen, dass die ord­nungs­gemäße tech­nis­che Aus­führung aller Arbeit­en sichergestellt und die Ein­hal­tung aller gewäss­er-schutzrechtlichen Bes­tim­mungen im Unternehmen bzw. in der Betrieb­sstätte sowie beim Kun­den gewährleis­tet wird.

Sem­i­nar­in­halte:

  • Ein­führung in die wichtig­sten Vorschriften des Wasser­haushalts­ge­set­zes zum anla­gen- und anwen­dungs­be­zo­ge­nen Umgang mit wasserge­fährden­den Stoffen,
  • Grundzüge des adäquat­en Sicher­heit­skonzepts für den bes­tim­mungs- und nicht bes­tim­mungs-gemäßen Betrieb,
  • Struk­tur und Kern­punk­te der Anla­gen­verord­nung (AwSV),
  • Ein­stu­fung von wasserge­fährden­den Stof­fen und Gemischen,
  • Tech­nis­che und organ­isatorische Anforderun­gen an Anlagen,
  • Anforderun­gen an Rückhalteeinrichtungen,
  • Gefährdungsstufen und ihre Konsequenzen,
  • Ein­führung in wasser­rel­e­vante tech­nis­che Regeln, ins­beson­dere in die TRwS, TRBS und TRGS sowie in die Tech­nis­chen Baubestimmungen,
  • Fach­be­triebs- und Betreiberpflichten,
  • Bew­er­tung und Klas­si­fizierung von Stof­fen in den ver­schiede­nen Rechtsbereichen.

Ein­führung in weit­ere Rechts­bere­iche, die unmit­tel­bar Schnittstellen zum anla­gen­be­zo­ge­nen Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen haben wie Bau­recht, Gefahrstof­frecht, Abfall­recht, Trans­portrecht, Arbeitss­chutzrecht, Strafrecht und Haftungsrecht.

Teil­nehmerkreis:
Betrieblich Ver­ant­wortliche und tech­nis­ches Führungs- und Funk­tion­sper­son­al in Fach­be­trieben der Tech­nis­chen Gebäudeausrüstung

Ref­er­ent:
Pro­fes­sor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr,
(Tech­nis­ch­er Leit­er der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger)

Teil­nehmerge­bühr:
373,00 € zzgl. MwSt. pro Per­son / 410,00 € zzgl. MwSt pro Per­son in Präsenz
426,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder

Sachkun­de­prü­fung:
81,00 € zzgl. MwSt. pro Person
124,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder

15. Mai 2024 — Online (Min­desteil­nehmerzahl 5)

Wasserge­fährdende Stoffe und Gefahrstoffe

Gemäß § 63 AwSV haben die WHG-Fach­be­triebe sicherzustellen, dass die betrieblich Ver­ant­wortlichen min­destens alle zwei Jahre an ein­er ein­schlägi­gen Schu­lung teilgenom­men haben. Das hier ange­botene Sem­i­nar stellt eine der­ar­tige Schu­lung dar.

Sem­i­nar­in­halte:

  • Was hat sich getan auf dem Gebi­et der rechtlichen Regelun­gen und tech­nis­chen Regeln im Zusam­men­hang mit dem Umgang mit wasserge­fährden­den Stoffen?
  • Geset­zliche Grund­la­gen zur Beurteilung von wasserge­fährden­den Stof­fen und Gefahrstof­fen (REACH-VO, Chemikalienge­setz, Wasserhaushaltsgesetz),
  • Ermit­tlung und Ein­stu­fung wasserge­fährden­der Stoffe,
  • Gefährlichkeitsmerk­male nach GefahrstoffVO,
  • Kennze­ich­nung von Gefahrstof­fen nach GHS-VO (Gefahren­sym­bole, H- und P‑Kriterien),
  • Kennze­ich­nung von Stof­fen und Gemis­chen in anderen Rechts­bere­ichen (Abfall­recht, Trans­portrecht, Gesund­heits- und Arbeitsschutzrecht),
  • Infor­ma­tion­s­gewin­nung über Gefahrstoffe (Sicher­heits­daten­blät­ter, Datenbanken),
  • Auf­bau und Führung eines Gefahrstoffkatasters,
  • Gefährdungs­beurteilung und Sub­sti­tu­tion­sprü­fung von wasserge­fährden­den Stof­fen und Gefahrstoffen,
  • Lagerung von wasserge­fährdende Stof­fen und Gefahrstof­fen im Betrieb und auf der Baustelle,
  • Beförderung von wasserge­fährdende Stof­fen und Gefahrstof­fen zur und von der Baustelle,
  • Ladungssicherung beim Trans­port von wasserge­fährdende Stof­fen und Gefahrstof­fen zur und von der Baustelle,
  • Gewässer­schutzrel­e­vante Aspek­te in den Tech­nis­chen Regeln TRGS, TRBS TRBA.

Teil­nehmerkreis:
Betrieblich Ver­ant­wortliche und tech­nis­ches Führungs- und Funk­tion­sper­son­al in Fach­be­trieben der Tech­nis­chen Gebäudeausrüstung

Min­desteil­nehmerzahl: 5

Ref­er­ent:
Pro­fes­sor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr,
(Tech­nis­ch­er Leit­er der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger)

Teil­nehmerge­bühr:
373,00 € zzgl. MwSt. pro Person

426,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder

12. März 2024 — Online

Gefährdungs­beurteilun­gen und Betrieb­san­weisun­gen für wasserge­fährdende Stoffe, Arbeitsmit­tel, Arbeit­sprozesse und Anlagen

Gemäß § 63 AwSV haben die WHG-Fach­be­triebe sicherzustellen, dass die betrieblich Ver­ant­wortlichen min­destens alle zwei Jahre an ein­er ein­schlägi­gen Schu­lung teilgenom­men haben. Das hier ange­botene Sem­i­nar stellt eine der­ar­tige Schu­lung dar.

Sem­i­nar­in­halte:

  • Grundzüge des Gesund­heits- und Arbeitss­chutzes für die betriebliche Praxis,
  • Kern­punk­te des geset­zlichen Regel­w­erks (Arbeitssicher­heits­ge­setz, Arbeitss­chutzge­setz, Pro­duk­t­sicher­heits­ge­setz, Chemikalienge­setz) sowie des unterge­set­zlichen Regel­w­erks (Arbeitsstät­ten­VO, Betrieb­ssicher­heits­VO, Pro­duk­t­sicher­heits­VO, GefahrstoffVO),
  • Pflicht­en des Arbeit­ge­bers hin­sichtlich des Gesund­heits- und Arbeitsschutzes,
  • Auf­gaben von Fachkraft für Arbeitssicher­heit und Sicherheitsfachkräften,
  • Pflicht­en bei der Zusam­me­nar­beit ver­schieden­er Firmen,
  • Kern­punk­te der rel­e­van­ten tech­nis­chen Regeln (TRGS, TRBS),
  • Grund­sätze für die Entwick­lung von Gefährdungs­beurteilun­gen und Betriebsanweisungen,
  • Beispiel für die Organ­i­sa­tion der Über­prü­fung der Arbeitsmit­tel gemäß § 3 Betrieb­ssicher­heits­VO im Unternehmen,
  • Beispiel für die Erstel­lung von Gefährdungs­beurteilun­gen für wasserge­fährdende Stoffe und Gefahrstoffe,
  • Beispiel für die Erstel­lung von Gefährdungs­beurteilun­gen für Arbeitsmittel,
  • Beispiel für die Erstel­lung von Gefährdungs­beurteilun­gen für Arbeitsprozesse,
  • Beispiel für die Erstel­lung von Gefährdungs­beurteilun­gen für Anlagen.

 

Teil­nehmerkreis:
Betrieblich Ver­ant­wortliche und tech­nis­ches Führungs- und Funk­tion­sper­son­al in Fach­be­trieben der Tech­nis­chen Gebäudeausrüstung

Ref­er­ent:
Dipl.-Geophys. Andreas Henning
Energie- und Umwelt­ber­atung Berlin

Teil­nehmerge­bühr:
372,00 € zzgl. MwSt. pro Person
426,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder

5. Novem­ber 2024 — Online

Tech­nis­che Regeln wasserge­fährdende Stoffe (TRwS)

Gemäß § 63 AwSV haben die WHG-Fach­be­triebe sicherzustellen, dass die betrieblich Ver­ant­wortlichen min­destens alle zwei Jahre an ein­er ein­schlägi­gen Schu­lung teilgenom­men haben. Das hier ange­botene Sem­i­nar stellt eine der­ar­tige Schu­lung dar.

Sem­i­nar­in­halte:

  • Ein­führung in die wichtig­sten Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes
  • Grundzüge des adäquat­en Sicher­heit­skonzepts für den bes­tim­mungs- und nicht bes­tim­mungs­gemäßen Betrieb
  • Struk­tur und Kern­punk­te der Anla­gen­verord­nung (AwSV)
  • Ein­führung in die tech­nis­chen Regeln gemäß § 15 AwSV (TRwS, Muster Ver­wal­tungsvorschrift Tech­nis­che Baubes­tim­mungen, Bau­PA­VO, Güteze­ichen sowie DIN- und EN-Nor­men mit Gewässerschutzbezug)
  • TRwS 779 — All­ge­meine Tech­nis­che Regeln
  • TRwS 780 Teil 1 und Teil 2 – oberirdis­che Rohrleitungen
  • TRwS 786 – Aus­führung von Dichtflächen
  • TRwS 791 Teil 1 und Teil 2 – Heizölverbraucheranlagen

Teil­nehmerkreis:
Betrieblich Ver­ant­wortliche und tech­nis­ches Führungs- und Funk­tion­sper­son­al in Fach­be­trieben der Tech­nis­chen Gebäudeausrüstung

Ref­er­ent:
Dr.-Ing. Wil­helm Beck­er­mann, Bochum
Öffentlich bestell­ter und verei­digter Sachver­ständi­ger für Tankan­la­gen und Mineralölunfälle
Anerkan­nter Sachver­ständi­ger nach AwSV der Sw
Obmann Güteauss­chuss GT, Fachref­er­ent des BBS

Teil­nehmerge­bühr:
372,00 € zzgl. MwSt. pro Person
426,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder

15. Mai 2024 — Online

Gefahrstoff­man­age­ment (Wasserge­fährdende Stoffe, Gefahrstoffe, Abfall) in der betrieblichen Praxis

Der Umgang mit Gefahrstof­fen und wasserge­fährden­den Stof­fen in der betrieblichen Prax­is ist in der Regel ein schwieriges Prob­lem, da die Unternehmen nicht über geeignetes Per­son­al mit chemis­chem und toxikol­o­gis­chem Sachver­stand ver­fü­gen, um die Gefahren für Gesund­heit und Umwelt so beurteilen zu kön­nen, um daraus die geeigneten Maß­nah­men zur Gefahren­ab­wehr ableit­eten zu kön­nen. Gle­ich­wohl haben Arbeit­ge­ber unab­hängig von der Zahl der Beschäftigten und Betreiber von Anla­gen die geset­zliche Verpflich­tung u.a. gemäß Betrieb­sicher­heits­VO und Gefahrstof­f­VO, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit ver­bun­de­nen Gefährdun­gen beim Umgang mit Gefahrstof­fen zu ermit­teln und zu beurteilen sowie die erforder­lichen Schutz­maß­nah­men festzulegen.

Diese Pflicht ist nicht näher durch die Vor­gabe spezieller Meth­o­d­en oder Mit­tel konkretisiert. Das „Wie“ der Gefährdungs­beurteilung liegt somit im Ermessen der ver­ant­wortlichen Per­son, wobei der Umfang der Gefährdungs­beurteilung der Kom­plex­ität des Gefährdungspoten­zials entsprechen muss.

Sem­i­narziel:
Ein­führung in die wichtig­sten Vorschriften des Arbeitss­chutzes, des Gefahrstof­frechts und weit­er­er ein­schlägiger Rechtsvorschriften. Ver­mit­tlung der erforder­lichen Ken­nt­nisse für die Ermit­tlung der Gefahren als Grund­lage für die Erstel­lung von Gefährdungs-beurteilun­gen. Hier­bei bildet der von der GTGA entwick­elte Leit­faden „Gefahrstoff­man­age­ment in der betrieblichen Prax­is – Gefährdungs­be­w­er­tung und Sub­sti­tu­tion“ ein Schw­er­punkt. Anhand von Beispie­len wird die Gefährdungs­be­w­er­tung erläutert.

Weit­er wer­den Hin­weise zur Beschaf­fung von stoff­be­zo­ge­nen Dat­en und Infor­ma­tio­nen, zur Führung von Gefahrstof­flis­ten und zur Umset­zung der 1.000-Punkte Regelung für den Trans­port von Gefahrstof­fen gegeben sowie zur Real­isierung der Dokumentationspflichten.

Teil­nehmerkreis:
Betrieblich Ver­ant­wortliche und tech­nis­ches Führungs- und Funk­tion­sper­son­al in Fach­be­trieben der Tech­nis­chen Gebäudeausrüstung

Ref­er­ent:
Pro­fes­sor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr,
(Tech­nis­ch­er Leit­er der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger)

Teil­nehmerge­bühr:
373,00 € zzgl. MwSt. pro Person
426,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder

25. Juni 2024 — Online

Fach­be­trieb­spflichtige Tätigkeit­en bei Erdwärmeanlagen

Ziel des Seminars:
Im Zuge ver­stärk­ter Umstel­lun­gen auf andere Wärmeerzeu­gungs-möglichkeit­en im Zusam­men­hang mit der Energiediskus­sion kom­men Erd­wärmean­la­gen (Erd­wärmeson­den und Erd­wärmekollek­toren) ver­stärkt in die Diskussion.

Erd­wärmean­la­gen sind unterirdis­che Anla­gen zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen und unter­liegen somit Anforderun­gen, die im Wasser­haushalts­ge­setz (WHG) und in der Anla­gen­verord­nung zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen (§ 45 AwSV) fest­gelegt sind. Sie sind danach u.a. von zer­ti­fizierten Fach­fir­men nach WHG zu erricht­en und sind überwachungspflichtige Anla­gen nach AwSV (Inbe­trieb­nahme- und Wiederholungsprüfung).

Weit­er sind bei Pla­nung und Errich­tung die hydro­ge­ol­o­gis­chen Voraus­set­zun­gen zu prüfen und entsprechende Genehmi­gun­gen für das Bohren von Erd­wärmeson­den einzu­holen, was auch nur von zer­ti­fizierten Fach­fir­men gemäß DVGW W 120–2 aus­ge­führt wer­den darf.

Das Sem­i­nar bietet die Möglichkeit, dass bere­its zer­ti­fizierte WHG-Fach­be­triebe ihr Anla­gen- und Tätigkeitsspek­trum qual­i­fiziert erweit­ern können.

In dem Sem­i­nar wer­den die maßge­blichen, rechtlichen Vorschriften des Wasser‑, Bau‑, Betriebssicherheits‑, Immis­sion­ss­chutz- und Abfall­rechts und die Fach­be­trieb­stätigkeit­en mit den ver­schiede­nen Schnittstellen behan­delt, die Pla­nungs- und Genehmi­gungs-anforderun­gen und ‑abläufe erläutert, die tech­nis­chen Ele­mente und Sicher­heit­sein­rich­tun­gen sowie die Fragestel­lun­gen beim Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen dargestellt.

Sem­i­nar­in­halte:

  • Rechtliche Grund­la­gen und Ausführungsvorschriften
  • Genehmi­gungsvo­raus­set­zun­gen
  • Überwachungsan­forderun­gen
  • Nebenbes­tim­mungen in Genehmigungsbescheiden
  • Tech­nis­che Möglichkeit­en zur Erschließung von Erdwärme
  • Anforderun­gen an Bohraus­führun­gen und Ver­legung von Erdwärmekollektoren
  • Zum Ein­satz kom­mende wasserge­fährdende Stoffe
  • Grund­la­gen Wärmepumpentechnik
  • Dimen­sion­ierungs­grund­la­gen
  • Tech­nis­che und bauliche Ausführungen
  • Sicher­heit­sein­rich­tun­gen
  • Betreiberpflicht­en, Auf­gaben von Fachbetrieben

Teil­nehmerkreis:
Betrieblich Ver­ant­wortliche und tech­nis­ches Führungs- und Funk­tion­sper­son­al in Fach­be­trieben der Tech­nis­chen Gebäudeausrüstung

Ref­er­ent:
Dipl.-Ing. Andreas Dreier
AwSV-Sachver­ständi­ger der Sachverständigenorganisation
für Anla­gen zum Umgang mit wasserge­fährden­den Stof­fen (SwS)

Teil­nehmerge­bühr:
373,00 € zzgl. MwSt. pro Person
426,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder

Anmeldung

Für eine Anmel­dung zu den Sem­i­naren kön­nen Sie das Anmelde­for­mu­lar (But­ton) herun­ter­laden, aus­druck­en, aus­füllen und es per Mail, Fax oder Post zurückschicken.