Seminare der GTGA
GTGA-Seminare 2024
Neues Seminar!
„Kältemittel in klimatechnischen Anlagen und Gewässerschutz“
im Herbst 2024 — weitere Infos zum Inhalt und der Termin folgen.
5. Juni 2024 (Hybrid /Bonn Präsenzveranstaltung ab 5 Teilnehmer))
WHG-Grundseminar gemäß AwSV mit schriftlicher Sachkundeprüfung
ohne Sachkundeprüfung dient das Seminar auch zum Nachweis der nach § 63 Abs. 1 AwSV notwendigen Fortbildung innerhalb von 2 Jahren
Referent: Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr
Technischer Leiter der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger
25. Juni 2024 (Online)
Fachbetriebspflichtige Tätigkeiten bei Erdwärmeanlagen
errichten, instand halten, instand setzen, stilllegen
Referent: Dipl.-Ing. Andreas Dreier
AwSV-Sachverständiger der Sachverständigenorganisation
für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (SwS)
26. Juni 2024 (Online)
Grundschulung Diisocyanate
Referent: Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr
Technischer Leiter der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger
18. September 2024 (Online)
Grundschulung Diisocyanate
Referent: Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr
Technischer Leiter der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger
26. September 2024 (Online)
Gefahrstoffe und Abfall – Beförderung im Rahmen der gesetzlichen Tätigkeiten
Referent: Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr
Technischer Leiter der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger
16. Oktober 2024 (Hybrid / Bonn Präsenzveranstaltung ab 5 Teilnehmer )
WHG-Grundseminar gemäß AwSV mit schriftlicher Sachkundeprüfung
ohne Sachkundeprüfung dient das Seminar auch zum Nachweis der nach § 63 Abs. 1 AwSV notwendigen Fortbildung innerhalb von 2 Jahren
Referent: Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr
Technischer Leiter der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger
5. November 2024 (Online)
Technische Regeln wassergefährdende Stoffe (TRwS) in der betrieblichen Praxis
Referent: Dr.-Ing. Wilhelm Beckermann, Bochum
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Tankanlagen und Mineralölunfälle,
Anerkannter Sachverständiger nach AwSV der SwS, Obmann Güteausschuss GT, Fachreferent des BBS
Seminargebühren 2024
Gebühren | Mitglied
Präsenz |
Nichtmitglied
Präsenz |
Online
Mitglied |
Online
Nichtmitglied |
Grundseminar/ Fortbildung | 410,00 EUR | 463,00 EUR | 373,00 EUR | 426,00 EUR |
Sachkundeprüfung | 81,00 EUR | 124,00 EUR | 81,00 EUR | 124,00 EUR |
21. Februar, 5. Juni und 16. Oktober 2024 (Hybrid — Online/Bonn)
WHG-Grundseminar gemäß AwSV mit schriftlicher Sachkundeprüfung
Ausbildung zum betrieblich Verantwortlichen (bV)
in Fachbetrieben nach WHG und § 62 AwSV für fachbetriebspflichtige Tätigkeiten
beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Ohne Sachkundeprüfung dient das Seminar auch zum Nachweis der nach § 63 Abs. 1 AwSV notwendigen Fortbildung innerhalb von 2 Jahren
Ziel des Seminars
Entsprechend der geltenden Rechtslage dürfen grundsätzlich nur Fachbetriebe bestimmte Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ausführen.
Fachbetrieb im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist, wer über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungsgegenstände sowie über sachkundiges Personal verfügt und durch Sachverständige regelmäßig überwacht wird. In jedem Fachbetrieb ist mindestens eine betrieblich verantwortliche Person zu bestellen (betrieblich Verantwortlicher (bV)) zu bestellen. Sie hat auf Grund ihrer fachlichen Eignung dafür zu sorgen, dass die ordnungsgemäße technische Ausführung aller Arbeiten sichergestellt und die Einhaltung aller gewässer-schutzrechtlichen Bestimmungen im Unternehmen bzw. in der Betriebsstätte sowie beim Kunden gewährleistet wird.
Seminarinhalte:
- Einführung in die wichtigsten Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes zum anlagen- und anwendungsbezogenen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- Grundzüge des adäquaten Sicherheitskonzepts für den bestimmungs- und nicht bestimmungs-gemäßen Betrieb,
- Struktur und Kernpunkte der Anlagenverordnung (AwSV),
- Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und Gemischen,
- Technische und organisatorische Anforderungen an Anlagen,
- Anforderungen an Rückhalteeinrichtungen,
- Gefährdungsstufen und ihre Konsequenzen,
- Einführung in wasserrelevante technische Regeln, insbesondere in die TRwS, TRBS und TRGS sowie in die Technischen Baubestimmungen,
- Fachbetriebs- und Betreiberpflichten,
- Bewertung und Klassifizierung von Stoffen in den verschiedenen Rechtsbereichen.
Einführung in weitere Rechtsbereiche, die unmittelbar Schnittstellen zum anlagenbezogenen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen haben wie Baurecht, Gefahrstoffrecht, Abfallrecht, Transportrecht, Arbeitsschutzrecht, Strafrecht und Haftungsrecht.
Teilnehmerkreis:
Betrieblich Verantwortliche und technisches Führungs- und Funktionspersonal in Fachbetrieben der Technischen Gebäudeausrüstung
Referent:
Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr,
(Technischer Leiter der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger)
Teilnehmergebühr:
373,00 € zzgl. MwSt. pro Person / 410,00 € zzgl. MwSt pro Person in Präsenz
426,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder
Sachkundeprüfung:
81,00 € zzgl. MwSt. pro Person
124,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder
15. Mai 2024 — Online (Mindesteilnehmerzahl 5)
Wassergefährdende Stoffe und Gefahrstoffe
Gemäß § 63 AwSV haben die WHG-Fachbetriebe sicherzustellen, dass die betrieblich Verantwortlichen mindestens alle zwei Jahre an einer einschlägigen Schulung teilgenommen haben. Das hier angebotene Seminar stellt eine derartige Schulung dar.
Seminarinhalte:
- Was hat sich getan auf dem Gebiet der rechtlichen Regelungen und technischen Regeln im Zusammenhang mit dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen?
- Gesetzliche Grundlagen zur Beurteilung von wassergefährdenden Stoffen und Gefahrstoffen (REACH-VO, Chemikaliengesetz, Wasserhaushaltsgesetz),
- Ermittlung und Einstufung wassergefährdender Stoffe,
- Gefährlichkeitsmerkmale nach GefahrstoffVO,
- Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach GHS-VO (Gefahrensymbole, H- und P‑Kriterien),
- Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in anderen Rechtsbereichen (Abfallrecht, Transportrecht, Gesundheits- und Arbeitsschutzrecht),
- Informationsgewinnung über Gefahrstoffe (Sicherheitsdatenblätter, Datenbanken),
- Aufbau und Führung eines Gefahrstoffkatasters,
- Gefährdungsbeurteilung und Substitutionsprüfung von wassergefährdenden Stoffen und Gefahrstoffen,
- Lagerung von wassergefährdende Stoffen und Gefahrstoffen im Betrieb und auf der Baustelle,
- Beförderung von wassergefährdende Stoffen und Gefahrstoffen zur und von der Baustelle,
- Ladungssicherung beim Transport von wassergefährdende Stoffen und Gefahrstoffen zur und von der Baustelle,
- Gewässerschutzrelevante Aspekte in den Technischen Regeln TRGS, TRBS TRBA.
Teilnehmerkreis:
Betrieblich Verantwortliche und technisches Führungs- und Funktionspersonal in Fachbetrieben der Technischen Gebäudeausrüstung
Mindesteilnehmerzahl: 5
Referent:
Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr,
(Technischer Leiter der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger)
Teilnehmergebühr:
373,00 € zzgl. MwSt. pro Person
426,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder
12. März 2024 — Online
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für wassergefährdende Stoffe, Arbeitsmittel, Arbeitsprozesse und Anlagen
Gemäß § 63 AwSV haben die WHG-Fachbetriebe sicherzustellen, dass die betrieblich Verantwortlichen mindestens alle zwei Jahre an einer einschlägigen Schulung teilgenommen haben. Das hier angebotene Seminar stellt eine derartige Schulung dar.
Seminarinhalte:
- Grundzüge des Gesundheits- und Arbeitsschutzes für die betriebliche Praxis,
- Kernpunkte des gesetzlichen Regelwerks (Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Produktsicherheitsgesetz, Chemikaliengesetz) sowie des untergesetzlichen Regelwerks (ArbeitsstättenVO, BetriebssicherheitsVO, ProduktsicherheitsVO, GefahrstoffVO),
- Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes,
- Aufgaben von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsfachkräften,
- Pflichten bei der Zusammenarbeit verschiedener Firmen,
- Kernpunkte der relevanten technischen Regeln (TRGS, TRBS),
- Grundsätze für die Entwicklung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen,
- Beispiel für die Organisation der Überprüfung der Arbeitsmittel gemäß § 3 BetriebssicherheitsVO im Unternehmen,
- Beispiel für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für wassergefährdende Stoffe und Gefahrstoffe,
- Beispiel für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsmittel,
- Beispiel für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsprozesse,
- Beispiel für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Anlagen.
Teilnehmerkreis:
Betrieblich Verantwortliche und technisches Führungs- und Funktionspersonal in Fachbetrieben der Technischen Gebäudeausrüstung
Referent:
Dipl.-Geophys. Andreas Henning
Energie- und Umweltberatung Berlin
Teilnehmergebühr:
372,00 € zzgl. MwSt. pro Person
426,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder
5. November 2024 — Online
Technische Regeln wassergefährdende Stoffe (TRwS)
Gemäß § 63 AwSV haben die WHG-Fachbetriebe sicherzustellen, dass die betrieblich Verantwortlichen mindestens alle zwei Jahre an einer einschlägigen Schulung teilgenommen haben. Das hier angebotene Seminar stellt eine derartige Schulung dar.
Seminarinhalte:
- Einführung in die wichtigsten Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes
- Grundzüge des adäquaten Sicherheitskonzepts für den bestimmungs- und nicht bestimmungsgemäßen Betrieb
- Struktur und Kernpunkte der Anlagenverordnung (AwSV)
- Einführung in die technischen Regeln gemäß § 15 AwSV (TRwS, Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, BauPAVO, Gütezeichen sowie DIN- und EN-Normen mit Gewässerschutzbezug)
- TRwS 779 — Allgemeine Technische Regeln
- TRwS 780 Teil 1 und Teil 2 – oberirdische Rohrleitungen
- TRwS 786 – Ausführung von Dichtflächen
- TRwS 791 Teil 1 und Teil 2 – Heizölverbraucheranlagen
Teilnehmerkreis:
Betrieblich Verantwortliche und technisches Führungs- und Funktionspersonal in Fachbetrieben der Technischen Gebäudeausrüstung
Referent:
Dr.-Ing. Wilhelm Beckermann, Bochum
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Tankanlagen und Mineralölunfälle
Anerkannter Sachverständiger nach AwSV der Sw
Obmann Güteausschuss GT, Fachreferent des BBS
Teilnehmergebühr:
372,00 € zzgl. MwSt. pro Person
426,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder
15. Mai 2024 — Online
Gefahrstoffmanagement (Wassergefährdende Stoffe, Gefahrstoffe, Abfall) in der betrieblichen Praxis
Der Umgang mit Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen in der betrieblichen Praxis ist in der Regel ein schwieriges Problem, da die Unternehmen nicht über geeignetes Personal mit chemischem und toxikologischem Sachverstand verfügen, um die Gefahren für Gesundheit und Umwelt so beurteilen zu können, um daraus die geeigneten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ableiteten zu können. Gleichwohl haben Arbeitgeber unabhängig von der Zahl der Beschäftigten und Betreiber von Anlagen die gesetzliche Verpflichtung u.a. gemäß BetriebsicherheitsVO und GefahrstoffVO, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen beim Umgang mit Gefahrstoffen zu ermitteln und zu beurteilen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen.
Diese Pflicht ist nicht näher durch die Vorgabe spezieller Methoden oder Mittel konkretisiert. Das „Wie“ der Gefährdungsbeurteilung liegt somit im Ermessen der verantwortlichen Person, wobei der Umfang der Gefährdungsbeurteilung der Komplexität des Gefährdungspotenzials entsprechen muss.
Seminarziel:
Einführung in die wichtigsten Vorschriften des Arbeitsschutzes, des Gefahrstoffrechts und weiterer einschlägiger Rechtsvorschriften. Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse für die Ermittlung der Gefahren als Grundlage für die Erstellung von Gefährdungs-beurteilungen. Hierbei bildet der von der GTGA entwickelte Leitfaden „Gefahrstoffmanagement in der betrieblichen Praxis – Gefährdungsbewertung und Substitution“ ein Schwerpunkt. Anhand von Beispielen wird die Gefährdungsbewertung erläutert.
Weiter werden Hinweise zur Beschaffung von stoffbezogenen Daten und Informationen, zur Führung von Gefahrstofflisten und zur Umsetzung der 1.000-Punkte Regelung für den Transport von Gefahrstoffen gegeben sowie zur Realisierung der Dokumentationspflichten.
Teilnehmerkreis:
Betrieblich Verantwortliche und technisches Führungs- und Funktionspersonal in Fachbetrieben der Technischen Gebäudeausrüstung
Referent:
Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr,
(Technischer Leiter der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger)
Teilnehmergebühr:
373,00 € zzgl. MwSt. pro Person
426,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder
25. Juni 2024 — Online
Fachbetriebspflichtige Tätigkeiten bei Erdwärmeanlagen
Ziel des Seminars:
Im Zuge verstärkter Umstellungen auf andere Wärmeerzeugungs-möglichkeiten im Zusammenhang mit der Energiediskussion kommen Erdwärmeanlagen (Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren) verstärkt in die Diskussion.
Erdwärmeanlagen sind unterirdische Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und unterliegen somit Anforderungen, die im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in der Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (§ 45 AwSV) festgelegt sind. Sie sind danach u.a. von zertifizierten Fachfirmen nach WHG zu errichten und sind überwachungspflichtige Anlagen nach AwSV (Inbetriebnahme- und Wiederholungsprüfung).
Weiter sind bei Planung und Errichtung die hydrogeologischen Voraussetzungen zu prüfen und entsprechende Genehmigungen für das Bohren von Erdwärmesonden einzuholen, was auch nur von zertifizierten Fachfirmen gemäß DVGW W 120–2 ausgeführt werden darf.
Das Seminar bietet die Möglichkeit, dass bereits zertifizierte WHG-Fachbetriebe ihr Anlagen- und Tätigkeitsspektrum qualifiziert erweitern können.
In dem Seminar werden die maßgeblichen, rechtlichen Vorschriften des Wasser‑, Bau‑, Betriebssicherheits‑, Immissionsschutz- und Abfallrechts und die Fachbetriebstätigkeiten mit den verschiedenen Schnittstellen behandelt, die Planungs- und Genehmigungs-anforderungen und ‑abläufe erläutert, die technischen Elemente und Sicherheitseinrichtungen sowie die Fragestellungen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dargestellt.
Seminarinhalte:
- Rechtliche Grundlagen und Ausführungsvorschriften
- Genehmigungsvoraussetzungen
- Überwachungsanforderungen
- Nebenbestimmungen in Genehmigungsbescheiden
- Technische Möglichkeiten zur Erschließung von Erdwärme
- Anforderungen an Bohrausführungen und Verlegung von Erdwärmekollektoren
- Zum Einsatz kommende wassergefährdende Stoffe
- Grundlagen Wärmepumpentechnik
- Dimensionierungsgrundlagen
- Technische und bauliche Ausführungen
- Sicherheitseinrichtungen
- Betreiberpflichten, Aufgaben von Fachbetrieben
Teilnehmerkreis:
Betrieblich Verantwortliche und technisches Führungs- und Funktionspersonal in Fachbetrieben der Technischen Gebäudeausrüstung
Referent:
Dipl.-Ing. Andreas Dreier
AwSV-Sachverständiger der Sachverständigenorganisation
für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (SwS)
Teilnehmergebühr:
373,00 € zzgl. MwSt. pro Person
426,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder
Termine:
26. Juni 2024 — Online
18. September 2024 — Online
Grundschulung Diisocyanate
Ziel des Seminars:
Die Anwender sollen fachlich in die Lage versetzt werden, dass die im Unternehmen zum Einsatz kommenden Stoffe/Produkte hinsichtlich der Diisocyanate identifiziert, Risiken erkannt und Schutzmaßnahmen beachtet werden, um gesundheitliche Schäden für die Anwender im Sinne der Vorsorge zu vermeiden.
Seminarinhalte
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- chemischen Eigenschaften der Diisocyanate, Toxizität
- Exposition gegenüber Diisocyanaten
- Arbeitsplatzgrenzwerte
- Ursachen von Sensibilisierung
- Geruch als Indikator für Gefahren
- Risikorelevanz der Flüchtigkeit
- Viskosität, Temperatur und Molekulargewicht von Diisocyanaten
- persönlicher Hygiene
- erforderliche persönliche Schutzausrüstung einschließlich praktischer Anweisungen bezüglich ihrer sachgemäßen Verwendung und ihrer Grenzen
- Risiko einer Exposition durch Hautkontakt und Einatmen
Teilnehmerkreis:
Das Seminar richtet sich an alle Anwender, die Diisocyanate im gewerblichen und industriellen Umfeld einsetzen.
Referent:
Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr,
(Technischer Leiter der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger)
Teilnehmergebühr:
15,00 € zzgl. MwSt. pro Person
25,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder
Anmeldung
Für eine Anmeldung zu den Seminaren können Sie das Anmeldeformular (Button) herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und es per Mail, Fax oder Post zurückschicken.