Seminare der GTGA
GTGA Seminarplan 2023
21. März 2023 (Hybrid / Bonn)
WHG-Grundseminar gemäß AwSV mit schriftlicher Sachkundeprüfung
ohne Sachkundeprüfung dient das Seminar auch zum Nachweis der nach § 63 Abs. 1 AwSV notwendigen Fortbildung innerhalb von 2 Jahren des bV
Referent: Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr
Technischer Leiter der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger
25. April 2023 (Online)
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für wassergefährdende Stoffe, Arbeitsmittel, Arbeitsprozesse und Anlagen
Referent: Dipl.-Geophys. Andreas Henning
Energie- und Umweltberatung, Berlin
16. Mai 2023 (Online)
Gefahrstoffmanagement (Wassergefährdende Stoffe, Gefahrstoffe, Abfall) in der betrieblichen Praxis
Referent: Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr
Technischer Leiter der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger
19. September 2023 (Online)
Gefahrstoffe und Abfall – Beförderung im Rahmen der gesetzlichen Tätigkeiten
Referent: Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr
Technischer Leiter der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger
26. September 2023 (Online)
Technische Regeln wassergefährdende Stoffe (TRwS) in der betrieblichen Praxis
Referent: Dr.-Ing. Wilhelm Beckermann, Bochum
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Tankanlagen und Mineralölunfälle,
Anerkannter Sachverständiger nach AwSV der SwS, Obmann Güteausschuss GT, Fachreferent des BBS
24. Oktober 2023 (Hybrid / Bonn)
WHG-Grundseminar gemäß AwSV mit schriftlicher Sachkundeprüfung
ohne Sachkundeprüfung dient das Seminar auch zum Nachweis der nach § 63 Abs. 1 AwSV notwendigen Fortbildung innerhalb von 2 Jahren für die Fortbildung des bV
Referent: Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr
Technischer Leiter der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger
21. März 2023 + 24. Oktober 2023 (Hybrid — Online/Bonn)
WHG-Grundseminar gemäß AwSV mit schriftlicher Sachkundeprüfung
Ausbildung zum betrieblich Verantwortlichen (bV)
in Fachbetrieben nach WHG und § 62 AwSV für fachbetriebspflichtige Tätigkeiten
beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Ohne Sachkundeprüfung dient das Seminar auch zum Nachweis der nach § 63 Abs. 1 AwSV notwendigen Fortbildung innerhalb von 2 Jahren des bV.
Ziel des Seminars
Entsprechend der geltenden Rechtslage dürfen grundsätzlich nur Fachbetriebe bestimmte Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ausführen.
Fachbetrieb im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist, wer über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungsgegenstände sowie über sachkundiges Personal verfügt und durch Sachverständige regelmäßig überwacht wird. In jedem Fachbetrieb ist mindestens eine betrieblich verantwortliche Person zu bestellen (betrieblich Verantwortlicher (bV)) zu bestellen. Sie hat auf Grund ihrer fachlichen Eignung dafür zu sorgen, dass die ordnungsgemäße technische Ausführung aller Arbeiten sichergestellt und die Einhaltung aller gewässer-schutzrechtlichen Bestimmungen im Unternehmen bzw. in der Betriebsstätte sowie beim Kunden gewährleistet wird.
Seminarinhalte:
- Einführung in die wichtigsten Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes zum anlagen- und anwendungsbezogenen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- Grundzüge des adäquaten Sicherheitskonzepts für den bestimmungs- und nicht bestimmungs-gemäßen Betrieb,
- Struktur und Kernpunkte der Anlagenverordnung (AwSV),
- Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und Gemischen,
- Technische und organisatorische Anforderungen an Anlagen,
- Anforderungen an Rückhalteeinrichtungen,
- Gefährdungsstufen und ihre Konsequenzen,
- Einführung in wasserrelevante technische Regeln, insbesondere in die TRwS, TRBS und TRGS sowie in die Technischen Baubestimmungen,
- Fachbetriebs- und Betreiberpflichten,
- Bewertung und Klassifizierung von Stoffen in den verschiedenen Rechtsbereichen.
Einführung in weitere Rechtsbereiche, die unmittelbar Schnittstellen zum anlagenbezogenen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen haben wie Baurecht, Gefahrstoffrecht, Abfallrecht, Transportrecht, Arbeitsschutzrecht, Strafrecht und Haftungsrecht.
Teilnehmerkreis:
Betrieblich Verantwortliche und technisches Führungs- und Funktionspersonal in Fachbetrieben der Technischen Gebäudeausrüstung
Referent:
Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr,
(Technischer Leiter der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger)
Teilnehmergebühr:
365,00 € zzgl. MwSt. pro Person / 401,00 € zzgl. MwSt pro Person in Präsenz
417,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder
Sachkundeprüfung:
79,00 € zzgl. MwSt. pro Person
121,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder
19. September 2023 — Online
Wassergefährdende Stoffe und Gefahrstoffe
Gemäß § 63 AwSV haben die WHG-Fachbetriebe sicherzustellen, dass die betrieblich Verantwortlichen mindestens alle zwei Jahre an einer einschlägigen Schulung teilgenommen haben. Das hier angebotene Seminar stellt eine derartige Schulung dar.
Seminarinhalte:
- Was hat sich getan auf dem Gebiet der rechtlichen Regelungen und technischen Regeln im Zusammenhang mit dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen?
- Gesetzliche Grundlagen zur Beurteilung von wassergefährdenden Stoffen und Gefahrstoffen (REACH-VO, Chemikaliengesetz, Wasserhaushaltsgesetz),
- Ermittlung und Einstufung wassergefährdender Stoffe,
- Gefährlichkeitsmerkmale nach GefahrstoffVO,
- Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach GHS-VO (Gefahrensymbole, H- und P‑Kriterien),
- Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in anderen Rechtsbereichen (Abfallrecht, Transportrecht, Gesundheits- und Arbeitsschutzrecht),
- Informationsgewinnung über Gefahrstoffe (Sicherheitsdatenblätter, Datenbanken),
- Aufbau und Führung eines Gefahrstoffkatasters,
- Gefährdungsbeurteilung und Substitutionsprüfung von wassergefährdenden Stoffen und Gefahrstoffen,
- Lagerung von wassergefährdende Stoffen und Gefahrstoffen im Betrieb und auf der Baustelle,
- Beförderung von wassergefährdende Stoffen und Gefahrstoffen zur und von der Baustelle,
- Ladungssicherung beim Transport von wassergefährdende Stoffen und Gefahrstoffen zur und von der Baustelle,
- Gewässerschutzrelevante Aspekte in den Technischen Regeln TRGS, TRBS TRBA.
Teilnehmerkreis:
Betrieblich Verantwortliche und technisches Führungs- und Funktionspersonal in Fachbetrieben der Technischen Gebäudeausrüstung
Referent:
Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr,
(Technischer Leiter der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger)
Teilnehmergebühr:
365,00 € zzgl. MwSt. pro Person
417,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder
25. April 2023 — Online
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für wassergefährdende Stoffe, Arbeitsmittel, Arbeitsprozesse und Anlagen
Gemäß § 63 AwSV haben die WHG-Fachbetriebe sicherzustellen, dass die betrieblich Verantwortlichen mindestens alle zwei Jahre an einer einschlägigen Schulung teilgenommen haben. Das hier angebotene Seminar stellt eine derartige Schulung dar.
Seminarinhalte:
- Grundzüge des Gesundheits- und Arbeitsschutzes für die betriebliche Praxis,
- Kernpunkte des gesetzlichen Regelwerks (Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Produktsicherheitsgesetz, Chemikaliengesetz) sowie des untergesetzlichen Regelwerks (ArbeitsstättenVO, BetriebssicherheitsVO, ProduktsicherheitsVO, GefahrstoffVO),
- Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes,
- Aufgaben von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsfachkräften,
- Pflichten bei der Zusammenarbeit verschiedener Firmen,
- Kernpunkte der relevanten technischen Regeln (TRGS, TRBS),
- Grundsätze für die Entwicklung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen,
- Beispiel für die Organisation der Überprüfung der Arbeitsmittel gemäß § 3 BetriebssicherheitsVO im Unternehmen,
- Beispiel für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für wassergefährdende Stoffe und Gefahrstoffe,
- Beispiel für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsmittel,
- Beispiel für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsprozesse,
- Beispiel für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Anlagen.
Teilnehmerkreis:
Betrieblich Verantwortliche und technisches Führungs- und Funktionspersonal in Fachbetrieben der Technischen Gebäudeausrüstung
Referent:
Dipl.-Geophys. Andreas Henning
Energie- und Umweltberatung Berlin
Teilnehmergebühr:
365,00 € zzgl. MwSt. pro Person
417,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder
26. September 2023 — Online
Technische Regeln wassergefährdende Stoffe (TRwS)
Gemäß § 63 AwSV haben die WHG-Fachbetriebe sicherzustellen, dass die betrieblich Verantwortlichen mindestens alle zwei Jahre an einer einschlägigen Schulung teilgenommen haben. Das hier angebotene Seminar stellt eine derartige Schulung dar.
Seminarinhalte:
- Einführung in die wichtigsten Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes
- Grundzüge des adäquaten Sicherheitskonzepts für den bestimmungs- und nicht bestimmungsgemäßen Betrieb
- Struktur und Kernpunkte der Anlagenverordnung (AwSV)
- Einführung in die technischen Regeln gemäß § 15 AwSV (TRwS, Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, BauPAVO, Gütezeichen sowie DIN- und EN-Normen mit Gewässerschutzbezug)
- TRwS 779 — Allgemeine Technische Regeln
- TRwS 780 Teil 1 und Teil 2 – oberirdische Rohrleitungen
- TRwS 786 – Ausführung von Dichtflächen
- TRwS 791 Teil 1 und Teil 2 – Heizölverbraucheranlagen
Teilnehmerkreis:
Betrieblich Verantwortliche und technisches Führungs- und Funktionspersonal in Fachbetrieben der Technischen Gebäudeausrüstung
Referent:
Dr.-Ing. Wilhelm Beckermann, Bochum
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Tankanlagen und Mineralölunfälle
Anerkannter Sachverständiger nach AwSV der Sw
Obmann Güteausschuss GT, Fachreferent des BBS
Teilnehmergebühr:
365,00 € zzgl. MwSt. pro Person
417,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder
16. Mai 2023 — Online
Gefahrstoffmanagement (Wassergefährdende Stoffe, Gefahrstoffe, Abfall) in der betrieblichen Praxis
(Text folgt)
Teilnehmerkreis:
Betrieblich Verantwortliche und technisches Führungs- und Funktionspersonal in Fachbetrieben der Technischen Gebäudeausrüstung
Referent:
Professor Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr,
(Technischer Leiter der GTGA e.V. + AwSV-Sachverständiger)
Teilnehmergebühr:
365,00 € zzgl. MwSt. pro Person
417,00 € zzgl. MwSt. für Nichmitglieder
Anmeldung
Für eine Anmeldung zu den Seminaren können Sie das Anmeldeformular (Button) herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und es per Mail, Fax oder Post zurückschicken.