Mitgliedschaft in der GTGA

Die Prü­fun­gen durch die Fach­prüfer der GTGA vor Ort beschränken sich nicht nur auf das zur Erlan­gung der Fach­be­trieb­squal­i­fika­tion unbe­d­ingt Erforder­liche, son­dern betra­cht­en den Fach­be­trieb als Ganzes und berück­sichti­gen darüber hin­aus auch weit­erge­hende Aspek­te wie u.a. Arbeitsmit­tel, Gefährdungs­beurteilun­gen, Gefahrstof­flis­ten, Sicher­heits­blät­ter etc., um dem Betrieb ins­ge­samt Hil­festel­lung zur rechtssicheren Leitung zu leis­ten und ggf. Empfehlun­gen auszusprechen.

Die Fach­prüfer und die Tech­nis­che Leitung der GTGA ste­hen den Mit­glieds­be­trieben für fach­liche Fra­gen als Ansprech­part­ner zur Verfügung.

Zur Sich­er­stel­lung ein­er lück­en­losen Zer­ti­fizierung überwacht die Geschäftsstelle der GTGA die Ablauf­dat­en der Zer­ti­fikate, informiert die Betriebe rechtzeit­ig über anste­hende Regel­prü­fun­gen und leit­et diese in die Wege.

Die GTGA bietet ein umfan­gre­ich­es Schu­lung­spro­gramm an, beste­hend aus Grund­sem­i­nar mit Sachkun­de­prü­fung und ver­schiede­nen Fort­bil­dungssem­inaren, welch­es den Mit­glied­sun­ternehmen vergün­stigt offen­ste­ht. Zudem beste­ht die Möglichkeit von Inhouse-Schu­lun­gen oder (in Aus­nah­me­fällen) kurzfristi­gen Einzelschulungen.

Die Mit­glied­sun­ternehmen erhal­ten monatlich ein Rund­schreiben, das in knap­per Form einen Überblick über rechtliche Entwick­lun­gen aus den Bere­ichen Arbeits‑, Sozialver­sicherungs- und Tar­ifrecht, Bau­ver­trags- und Ver­gaberecht, Steuer­recht und Zivil­recht geben soll, sowie anlass­be­zo­gen weit­ere Fachrundschreiben.
Die GTGA bietet ihren Mit­gliedern fach­liche Infor­ma­tion­sun­ter­la­gen an, die für die interne Schu­lung und Unter­weisung genutzt wer­den können.

Antrag auf Mit­glied­schaft (pdf)

Oder wen­den Sie sich tele­fonisch unter +49 228 214626 an unsere Geschäftsstelle. Alter­na­tiv kön­nen Sie fol­gen­des Kon­tak­t­for­mu­lar für Ihre Anfrage nutzen.

Ihre Dat­en wer­den ver­schlüs­selt über­tra­gen und auss­chließlich gemäß unser­er Daten­schutzbes­tim­mungen genutzt.

Beitrags- und Gebührenordnung (2024)

Mit­glied­schaft in der GTGA

Auf­nah­mege­bühr: 245,- €

Ein­ma­lig zu zahlen nach Bestä­ti­gung der Auf­nahme ein­er Betrieb­sstätte als Mit­glied in der GTGA. Ent­fällt bei Mit­gliedern der BTGA-Organisation

Jahre­sum­lage: 386,- €

Fach­be­trieb­sprü­fun­gen

Gebühren für die Erst-Überwachung­sprü­fung: € 509,-
Gebühren für eine Regel-Überwachung­sprü­fung: € 456,-

Gebühren für die Über­prü­fung der prak­tis­chen Tätigkeit (Anla­gen­bege­hung)

  • zusam­men mit ein­er Überwachung­sprü­fung: € 161,-
  • bei sep­a­ratem Ter­min: € 373,-

Gebühren für ver­passte oder kurzfristig abge­sagte verbindliche Prüftermine:

  • Keine Absage oder Absage am Prüfter­min:                    100 % Gebühr
  • Absage 14 — 7 Tage vor dem vere­in­barten Prüfter­min:      50 % Gebühr
  • Absage 6 — 1 Tag vor dem vere­in­barten Prüfter­min:          80 % Gebühr

Zum 1. Jan­u­ar eines jeden Jahres wer­den sowohl die auf die Mit­glied­schaft in der GTGA als auch die auf die Überwachungstätigkeit­en der GTGA bezo­ge­nen Gebühren automa­tisch um je 2 % erhöht, begin­nend ab dem 01.01.2022. Die vor­ge­nan­nten Beträge ver­ste­hen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

Online — Mitgliedsantrag

Antrag auf Mitgliedschaft in der GTGA – Güte- und Überwachungsgemeinschaft e.V.


sowie

auf Zertifizierung als Fachbetrieb nach § 62 Abs. 1 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

1. Angaben zum Antragsteller 
Name des Unternehmens/der Betriebsstätte:
Pflicht­feld!
Strasse, Haus­num­mer
Pflicht­feld!
Post­fach
Pflicht­feld!
Tele­fon
Pflicht­feld!
E‑Mail
Pflicht­feld!
Rechts­form
Pflicht­feld!
Betrieb­s­größe (Anzahl der Mitarbeiter)
Pflicht­feld!
PLZ, Ort
Pflicht­feld!
PLZ, Ort
Pflicht­feld!
Fax
Pflicht­feld!
Inter­ne­tadresse
Pflicht­feld!
Han­del­sreg­is­tere­in­tra­gung (Gericht und Nummer)
Pflicht­feld!
Geschaefts­fuehrer/-in
Pflicht­feld!
Arbeits- und Tätigkeitsbereich
Pflicht­feld!
Wird die Zer­ti­fizierung zum Fach­be­trieb nach § 62 Abs. 1 AwSV nur für einen Stan­dort des Unternehmens angestrebt oder sollen mehrere Stan­dorte bzw. Betrieb­sstät­ten oder Nieder­las­sun­gen zer­ti­fiziert wer­den? (Bitte benen­nen Sie den oder die Stan­dorte bzw. Betrieb­sstät­ten oder Niederlassungen)
Pflicht­feld!
Sind Sie Mit­glied in einem Lan­desver­band des BHKS (nicht erforderlich)?
Bun­desin­dus­trie­ver­band Tech­nis­che Gebäudeausrüstung:
Pflicht­feld!
Indus­trie­ver­band Tech­nis­che Gebäudeaus­rüs­tung Baden-Württemberg:
Pflicht­feld!
Indus­trie­ver­band Tech­nis­che Gebäudeaus­rüs­tung Bay­ern, Sach­sen und Thüringen:
Pflicht­feld!
Indus­trie­ver­band Tech­nis­che Gebäudeaus­rüs­tung und Umwelt­tech­nik Hessen: 
Pflicht­feld!
Indus­trie­ver­band Tech­nis­che Gebäudeaus­rüs­tung Nieder­sach­sen, Sach­sen-Anhalt und Bremen:
Pflicht­feld!
Indus­trie­ver­band Tech­nis­che Gebäudeaus­rüs­tung und Energi­etech­nik Nord:
Pflicht­feld!
Indus­trie­ver­band Tech­nis­che Gebäudeaus­rüs­tung Nordrhein-Westfalen: 
Pflicht­feld!
Indus­trie­ver­band Tech­nis­che Gebäudeaus­rüs­tung Rhein­land-Pfalz/Saar­land:
Pflicht­feld!
VGT Gesamtver­band Gebäude­tech­nik, Berlin: 
Pflicht­feld!
War das Unternehmen schon ein­mal als Fach­be­trieb nach Wasser­haushalts­ge­setz bzw. gemäß § 62 Abs. 1 AwSV zertifiziert?
(wenn ja, bitte machen Sie Angaben zum Zeitraum und zur Zertifizierungsstelle):
Pflicht­feld!
Kon­tak­t­per­son für Rück­fra­gen zum Antrag:
Pflicht­feld!
Tele­fon­num­mer der Kon­tak­t­per­son zum Antrag:
Pflicht­feld!
Email-Adresse der Kon­tak­t­per­son zum Antrag:
Pflicht­feld!
2. Umfang der angestrebten Zer­ti­fizierung zum Fachbetrieb 
Betriebe, die die in § 45 Abs. 1 AwSV genan­nten Tätigkeit­en an den dort genan­nten Anla­gen und Anla­gen­teilen aus­führen, bedür­fen der Zer­ti­fizierung als Fachbetrieb.
Anla­ge­nart und Tätigkeiten:
Wärmeerzeu­gungs- und ‑verteilan­la­gen
Pflicht­feld!
Käl­teerzeu­gungs- und ‑verteilan­la­gen
Pflicht­feld!
Anla­gen zur Wasseraufbereitung
Pflicht­feld!
Anla­gen zur Abwasser­be­hand­lung
(soweit sie nicht unter § 57 WHG fallen)
Pflicht­feld!
Rohrleitung­sein­rich­tun­gen
Pflicht­feld!
Sicher­heit­sein­rich­tun­gen
Pflicht­feld!
Rück­hal­teein­rich­tun­gen
Pflicht­feld!
Beschich­tun­gen
Pflicht­feld!
Behäl­ter
Pflicht­feld!
weit­ere Anla­gen 1 (hier benennen)
Pflicht­feld!
Pflicht­feld!
weit­ere Anla­gen 2 (hier benennen)
Pflicht­feld!
Pflicht­feld!
weit­ere Anla­gen 2 (hier benennen)
Pflicht­feld!
Pflicht­feld!
Gemäß § 62 Abs. 1 AwSV kann die Zer­ti­fizierung auf bes­timmte Tätigkeit­en beschränkt wer­den. Sofern eine Beschränkung des Tätigkeits­bere­ichs angestrebt wird, bit­ten wir Sie, diese nach­fol­gend zu konkretisieren:
Pflicht­feld!
3. Bestel­lung ein­er betrieblich ver­ant­wortlichen Person 
Gemäß § 62 Abs. 2 AwSV ist eine der notwendigen Voraussetzungen für eine Zertifizierung zum Fachbetrieb gemäß § 62 Abs. 1 AwSV die Bestellung einer betrieblich verantwortlichen Person (bV) mit

— erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung in einem einschlägigen Handwerk, mit erfolgreichem Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums in einer für die ausgeübte Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung oder mit einer geeigneten gleichwertigen Ausbildung,
— mindestens zweijähriger Praxis in dem Tätigkeitsgebiet des Fachbetriebs,
— ausreichenden Kenntnissen in den in § 62 Abs. 2 genannten Bereichen, die in einer Prüfung nachgewiesen wurden.

Die Bestellung erfolgt anhand des von der GTGA bereitgestellten Formulars „Bestellung zur betrieblich verantwortlichen Person (bV) i.S.v. § 62 Abs. 2 AwSV mit Erteilung der aufgabenbezogenen Weisungsbefugnis“, welche diesem Antrag als Anlage beizufügen ist.

Die vorgenannten Voraussetzungen sind nachfolgend in Bezug auf die bestellte betrieblich verantwortliche Person zu beschreiben und zu belegen (Nachweise wie Meisterurkunde, Diplomurkunde etc.).
Als “betrieblich Verantwortliche/r (bV)” wird/werden benannt:
Erster Name
Vor- und Nachname
Pflicht­feld!
Beruf
Pflicht­feld!
Titel
Pflicht­feld!
Geburts­da­tum
Pflicht­feld!
Tech­nis­che Ausbildung:
Von… bis…
Pflicht­feld!
Von… bis…
Pflicht­feld!
Aus­bil­dungsstätte
Pflicht­feld!
Aus­bil­dungsstätte
Pflicht­feld!
Abschluss als…
Pflicht­feld!
Abschluss als…
Pflicht­feld!
Tätigkeit­en (in den let­zten 5 Jahren)
Von… bis…
Pflicht­feld!
Von… bis…
Pflicht­feld!
Von… bis…
Pflicht­feld!
tätig bei (unternehmen)
Pflicht­feld!
tätig bei (unternehmen)
Pflicht­feld!
tätig bei (unternehmen)
Pflicht­feld!
tätig als…
Pflicht­feld!
tätig als…
Pflicht­feld!
tätig als…
Pflicht­feld!
Zweit­er Name (option­al)
Vor- und Nachname
Pflicht­feld!
Beruf
Pflicht­feld!
Titel
Pflicht­feld!
Geburts­da­tum
Pflicht­feld!
Tech­nis­che Ausbildung:
Von… bis…
Pflicht­feld!
Von… bis…
Pflicht­feld!
Aus­bil­dungsstätte
Pflicht­feld!
Aus­bil­dungsstätte
Pflicht­feld!
Abschluss als…
Pflicht­feld!
Abschluss als…
Pflicht­feld!
Tätigkeit­en (in den let­zten 5 Jahren)
Von… bis…
Pflicht­feld!
Von… bis…
Pflicht­feld!
Von… bis…
Pflicht­feld!
tätig bei (unternehmen)
Pflicht­feld!
tätig bei (unternehmen)
Pflicht­feld!
tätig bei (unternehmen)
Pflicht­feld!
tätig als…
Pflicht­feld!
tätig als…
Pflicht­feld!
tätig als…
Pflicht­feld!
Die bestellte betrieblich verantwortliche Person muss über allgemeine und grundlegende Kenntnisse auf dem Gebiet des Wasserrechts (d. h. Gewässerschutzrecht und einschlägige Vorschriften benachbarter Rechtsbereiche einschließlich des entsprechenden technischen Regelwerks) sowie über ausreichende technische Kenntnisse über

— Aufbau und Funktionsweise der Anlagen, deren Sicherheitstechnik und Gefährdungspotenzial
— Anforderungen an das Verarbeiten der verwendeten Bauprodukte und Anlagenteile und
— Eigenschaften der wassergefährdenden Stoffe, mit denen in den Anlagen umgegangen wird, 

und deren Auswirkungen im Gewässer verfügen.

Die ausreichenden Kenntnisse der bestellten betrieblich verantwortlichen Person sind nachzuweisen. Dieses kann etwa anhand von Bescheinigungen von Fortbildungs-veranstaltungen, Lehrgängen oder Schulungen sowie erfolgreich absolvierter Prüfungen geschehen. Voraussetzung für die Anerkennung der von Ihnen bestellten betrieblich verantwortlichen Person ist der Nachwies eines „Grundseminars mit schriftlicher Sachkundeprüfung“. Ein solches Grundseminar bietet auch die GTGA an. 

Nachweise sind nachfolgend aufzulisten und diesem Antrag als Anlagen beizufügen.
4. Selb­stverpflich­tun­gen und Erklärungen 
Mit Abgabe des vorliegenden Antrags auf Mitgliedschaft in der GTGA – Güte- und Überwachungsgemeinschaft e.V. sowie auf Zertifizierung als Fachbetrieb nach § 62 Abs. 1 AwSV verpflichten sich das Antragstellende Unternehmen sowie die zu seiner Vertretung berechtigten Personen wie folgt:

— Wesentliche Änderungen der unter Punkt 1 dieses Antrags genannten Stammdaten, werden unverzüglich der Geschäftsstelle der GTGA mitgeteilt.
— Von der Mitgliederversammlung festgesetzte Umlagen und Gebühren, die in der Gebührenordnung der GTGA festgehalten sind, werden fristgerecht bezahlt.

Mit Abgabe des vorliegenden Antrags auf Mitgliedschaft in der GTGA – Güte- und Überwachungsgemeinschaft e.V. sowie auf Zertifizierung als Fachbetriebseigenschaft nach § 62 Abs. 1 AwSV erklären wir im Übrigen folgendes:

— wir haben keinen Konkurs- oder Vergleichsantrag gestellt.
— Vor der Antragstellung sind wir nicht aus einer anderen Güte- und Überwachungsgemeinschaft oder einer Sachverständigenorganisation, die die Fachbetriebseigenschaft nach WHG bzw. nach § 62 Abs. 1 AwSV verleiht, ausgeschlossen worden, noch ist ein solcher Vertrag mit uns gekündigt worden.
— Wir sind mit einer Verwaltung der in diesem Antrag mitgeteilten Daten in der Mitgliederdatenbank der GTGA einverstanden.
— Gemäß § 61 Abs. 3 AwSV müssen Fachbetriebe, die für Dritte tätig werden, unverzüglich nach der Zertifizierung in geeigneter Weise im Internet bekannt gemacht werden. Insofern erklären wir unser Einverständnis zu einer entsprechenden Veröffentlichung der notwendigen Daten auf der Internetseite der GTGA (www.gtga.de).
— Alle Angaben im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Mitgliedschaft in der GTGA sowie auf Zertifizierung als Fachbetriebseigenschaft nach § 62 Abs. 1 AwSV erfolgen wahrheitsgemäß. Uns ist bewusst, dass wahrheitswidrige Angaben zur Beendigung der Mitgliedschaft und zum Entzug der Fachbetriebseigenschaft führen können.
— Uns wurden folgende Unterlagen bereits vor Antragstellung übermittelt:
• Satzung der GTGA,
• Grundsätze zur Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben,
• Informationsblatt: „Voraussetzungen für die Bestellung einer „betrieblich verantwortlichen Person (bV)“ gemäß § 62 Abs. 2 AwSV,
• Formular: „Bestellung zur „betrieblich verantwortlichen Person (bV)“ i.S.V. § 62 Abs. 2 AwSV mit Erteilung der aufgabenbezogenen Weisungsbefugnis,
• Hinweise zur Führung des Betriebsbuchs in Fachbetrieben nach § 62 Abs. 1 AwSV,
• Beitrags- und Gebührenordnung der GTGA.
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5. Anhänge:
Anhang 1
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Anhang 2
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Anhang 3
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Anhang 4
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