Mitgliedschaft in der GTGA
Die regelmäßigen Prüfungen durch die Fachprüfer der GTGA, beschränken sich nicht nur auf das zur Erlangung der Fachbetriebsqualifikation unbedingt Erforderliche, sondern betrachten den Fachbetrieb als Ganzes. Sie berücksichtigen darüber hinaus auch weitergehende Aspekte wie u.a. Arbeitsmittel, Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstofflisten, Sicherheitsblätter etc., um dem Betrieb insgesamt Hilfestellung zur rechtssicheren Leistungserbringung zu geben und dazu ggf. auch Empfehlungen auszusprechen.
Die Fachprüfer und die Technische Leitung der GTGA stehen den Mitgliedsbetrieben für fachliche Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Zur Sicherstellung einer lückenlosen Zertifizierung überwacht die Technische Leitung der GTGA selbstverwaltend die Ablaufdaten der Zertifikate. Die Fachprüfer informieren die Betriebe rechtzeitig über anstehende Regelprüfungen und leitet diese in die Wege.
Die GTGA bietet ein umfangreiches Schulungsprogramm an, bestehend aus Grundseminar mit Sachkundeprüfung und verschiedenen Fortbildungsseminaren, welches den Mitgliedsunternehmen vergünstigt offensteht. Zudem besteht die Möglichkeit von Inhouse-Schulungen oder (in Ausnahmefällen) kurzfristigen Einzelschulungen.
Die Mitgliedsunternehmen werden mittels Rundschreiben, in knapper Form über Entwicklungen bzw. Änderungen informiert, wenn diese im Zusammenhang mit der Zertifizierung relevant sind. Auch werden weitere anlassbezogene Fachrundschreiben an die betrieblich Verantwortlichen versendet. Die GTGA bietet ihren Mitgliedern darüber hinaus fachliche Informationsunterlagen an, die für die interne Schulung und Unterweisung genutzt werden können.
Antrag auf Mitgliedschaft (pdf)
Oder wenden Sie sich telefonisch unter +49 228 214626 an unsere Geschäftsstelle. Alternativ können Sie folgendes Kontaktformular für Ihre Anfrage nutzen.
Beitrags- und Gebührenordnung (2026)
alle Beträge zzgl. MwSt.
Mitgliedschaft in der GTGA
Aufnahmegebühr: 255,- €
Diese Gebühr ist jeweils nach Bestätigung der Aufnahme einer Betriebsstätte als Mitglied in der GTGA nur einmalig zu zahlen. Sie entfällt bei Mitgliedern der BTGA-Organisation ersatzlos.
Jahresumlage: 402,- €
Fachbetriebsprüfungen
Gebühren für die Erst-Überwachungsprüfung: € 531,-
Gebühren für eine Regel-Überwachungsprüfung: € 476,-
Gebühren für die Überprüfung der praktischen Tätigkeit (Anlagenbegehung)
- zusammen mit einer Überwachungsprüfung: € 169,-
- bei separatem Termin: € 389,-
Gebühren für verpasste oder kurzfristig abgesagte verbindliche Prüftermine:
- Keine Absage oder Absage am Prüftermin: 100 % Gebühr
- Absage 14 — 7 Tage vor dem vereinbarten Prüftermin: 50 % Gebühr
- Absage 6 — 1 Tag vor dem vereinbarten Prüftermin: 80 % Gebühr
Zum 1. Januar eines jeden Jahres werden sowohl die auf die Mitgliedschaft in der GTGA, als auch die auf die Überwachungstätigkeiten der GTGA bezogenen Gebühren, automatisch um je 2 % erhöht. Die vorgenannten Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

