Mitgliedschaft in der GTGA
Die Prüfungen durch die Fachprüfer der GTGA vor Ort beschränken sich nicht nur auf das zur Erlangung der Fachbetriebsqualifikation unbedingt Erforderliche, sondern betrachten den Fachbetrieb als Ganzes und berücksichtigen darüber hinaus auch weitergehende Aspekte wie u.a. Arbeitsmittel, Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstofflisten, Sicherheitsblätter etc., um dem Betrieb insgesamt Hilfestellung zur rechtssicheren Leitung zu leisten und ggf. Empfehlungen auszusprechen.
Die Fachprüfer und die Technische Leitung der GTGA stehen den Mitgliedsbetrieben für fachliche Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Zur Sicherstellung einer lückenlosen Zertifizierung überwacht die Geschäftsstelle der GTGA die Ablaufdaten der Zertifikate, informiert die Betriebe rechtzeitig über anstehende Regelprüfungen und leitet diese in die Wege.
Die GTGA bietet ein umfangreiches Schulungsprogramm an, bestehend aus Grundseminar mit Sachkundeprüfung und verschiedenen Fortbildungsseminaren, welches den Mitgliedsunternehmen vergünstigt offensteht. Zudem besteht die Möglichkeit von Inhouse-Schulungen oder (in Ausnahmefällen) kurzfristigen Einzelschulungen.
Die Mitgliedsunternehmen erhalten monatlich ein Rundschreiben, das in knapper Form einen Überblick über rechtliche Entwicklungen aus den Bereichen Arbeits‑, Sozialversicherungs- und Tarifrecht, Bauvertrags- und Vergaberecht, Steuerrecht und Zivilrecht geben soll, sowie anlassbezogen weitere Fachrundschreiben.
Die GTGA bietet ihren Mitgliedern fachliche Informationsunterlagen an, die für die interne Schulung und Unterweisung genutzt werden können.
Antrag auf Mitgliedschaft (pdf)
Oder wenden Sie sich telefonisch unter +49 228 214626 an unsere Geschäftsstelle. Alternativ können Sie folgendes Kontaktformular für Ihre Anfrage nutzen.
Beitrags- und Gebührenordnung (2024)
Mitgliedschaft in der GTGA
Aufnahmegebühr: 245,- €
Einmalig zu zahlen nach Bestätigung der Aufnahme einer Betriebsstätte als Mitglied in der GTGA. Entfällt bei Mitgliedern der BTGA-Organisation
Jahresumlage: 386,- €
Fachbetriebsprüfungen
Gebühren für die Erst-Überwachungsprüfung: € 509,-
Gebühren für eine Regel-Überwachungsprüfung: € 456,-
Gebühren für die Überprüfung der praktischen Tätigkeit (Anlagenbegehung)
- zusammen mit einer Überwachungsprüfung: € 161,-
- bei separatem Termin: € 373,-
Gebühren für verpasste oder kurzfristig abgesagte verbindliche Prüftermine:
- Keine Absage oder Absage am Prüftermin: 100 % Gebühr
- Absage 14 — 7 Tage vor dem vereinbarten Prüftermin: 50 % Gebühr
- Absage 6 — 1 Tag vor dem vereinbarten Prüftermin: 80 % Gebühr
Zum 1. Januar eines jeden Jahres werden sowohl die auf die Mitgliedschaft in der GTGA als auch die auf die Überwachungstätigkeiten der GTGA bezogenen Gebühren automatisch um je 2 % erhöht, beginnend ab dem 01.01.2022. Die vorgenannten Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.