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Seminaranmeldung
Gemäß § 62 Abs. 2 AwSV ist eine der notwendigen Voraussetzungen für eine Zertifizierung zum Fachbetrieb gemäß § 62 Abs. 1 AwSV die Bestellung einer betrieblich verantwortlichen Person (bV) mit
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erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung in einem einschlägigen Handwerk, mit erfolgreichem Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums in einer für die ausgeübte Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung oder mit einer geeigneten gleichwertigen Ausbildung,
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mindestens zweijähriger Praxis in dem Tätigkeitsgebiet des Fachbetriebs,
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ausreichenden Kenntnissen in den in § 62 Abs. 2 genannten Bereichen, die in einer Prüfung nachgewiesen wurden.

